Full text: Von 1517 - 1740 (Obertertia)

— 22 — 
Der Kaiser, Alba, Ferdinand kommen ihm zu Hilfe. 
Sie überraschen die Sachsen, welche schon den Rückzug nach 
Wittenberg angetreten haben, in Mühlberg. (Grenzort des Koni? 
reichs und der Provinz Sachsen an der Elbe.) 
Die Kaiserlichen überschreiten die Elbe auf einer Furt. 
Schlacht bei Mühlberg.x) 
Niederlage und Gefangennahme Johann Friedrichs. 
Vertrag zu Wittenberg: 
a. Johann Friedrich verzichtet auf das Kurfürstentum und gibt 
sich in die Gefangenschaft Karls V. 
b. Mobitz wird Kurfürst. 
Die Söhne des Joh. Friedrich erhalten Gebiete in Thüringen. 
Entstehung der sächsischen Herzogtümer. 2) 
Gefangennahme Philipps von Hessen zu Halle. 
Philipp stellt sich dem Kaiser auf Zureden von Moritz und Joachim II. 
von Brandenburg, die ihm freies Geleit zusichern, obwohl der Kaiser 
nur versprochen hatte, ihn nicht mit „ewigem" Gefängnis zu bestrafen. 
Nach seinem Fußfall wird er in den Kerker zu Mecheln geworfen. 
1548 Reichstag zu Augsburg. 
Karl auf dem Höhepunkt seiner Macht: 
Ganz Deutschland mit Ausnahme der norddeutschen Städte 
(Magdeburg Reichsacht) liegt, gnadeflehend oder Belohnung 
erwartend, zu den Füßen des mächtigen Kaisers. 
Er hat sein Ziel erreicht. Karl ist Herr in Deutschland. 
\) S. Schilling Nr. 55a.b. 
2) Gebietsveränderunqen in Sachsen und Thüringen. 
Herzogt. Sachsen c. 1100 fast ganz Norddeutschland von Ems bis Elbe. 
„ Sachsen nach d. Achtung Heinrichs d. Löwen: Wittenberg (S. II § 23). 
Sachsen bis 1547. 
Thüringen Land um Wittenberg Mark Meißen 
Kurfürstentum Sachsen Herzogtum Sachsen 
Äohann Friedrich Morih 
Sachsen seit 1547 
^ ■1 
Thüringen Wtttenberg u. Herzogtum Sachsen 
Sächsische Herzogtümer Kurfürstentum Sachsen 
Gotha Weimar Koburg 
Sachsen jetzt 
Thüringen Wittenberg Herzogt. Sachsen 
Sächsische Herzogtümer: Preußische Provinz Königreich 
Weimar-Eisenach Sachsen Sachsen 
Meiningen - Hildburghausen 
Koburg-Gotha 
Altenburg
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.