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Prinzessin ihren Gemahl aus den Flammen. Unter Ottos Söhnen,
Albrecht und Johann, spaltet sich die Familie der Welfen in die Häuser
Braunschweig und Lüneburg. ^ r c „
5. Der Untergang der Hohenstaufen. Noch bevor Friedrich II.
seinen Frieden mit'Otto dem Kinde gemacht hatte, war er in Kampf
geraten mit den Lombarden und dem Papste. ,
Der Papst hatte ihn in den Bann gethan, weil er einen bet der
Erhebung zum Kaiser versprochenen Kreuzzug noch nicht unternommen
hatte. 1228 fährt Friedrich, mit dem Bannflüche beladen, ins heilige Land
und erwirbt zu seinen vielen Kronen noch die Königskrone von Jerusalem.
Im Kriege mit den Lombarden behauptete er im ganzen das Feld,
so lange er lebte. Als er aber 1250 gestorben war und sein Sohn
Konrad IV. 1250—1254 die Regierung in Deutschland übernommen
hatte, erklärte der Papst die Hohenstaufen in Italien für unwürdig des
Thrones und übertrug dem französischen Prinzen Karl von Anjou die
Krone von Neapel und Sicilien. In Italien führten Friedrichs Söhne,
Enzio und Manfred, den Krieg. Als Enzio gefangen und Manfred ge¬
schlagen und getötet war, unternahm Konrads IV. Sohn, Konradin, die
Wiedereroberung der staufischen Erblande. Er wurde aber durch Karl
von Anjou gefangen und zu Neapel hingerichtet.
XIII. Die Stellung der Fürsten und die Fürstentümer.
1. Die Fürsten. Die wirkliche Macht des Kaisers hat niemals
der Größe des Reiches entsprochen. Die Schuld hieran trug hauptsächlich
das Lehnswesen, wie es seit Otto I. recht eigentlich zur Geltung ge¬
kommen war. . .
Sollte der Heerbann aufgeboten werden, so berief jeder Fürst
seine Lehnsmannen, und nur tem Lehnsherren waren diese zum Ge¬
horsam verpflichtet. Die Grafen hatten nur dem Herzog, nicht dem
Kaiser Treue zu leisten. Bei einem Aufstande trug der Herzog allein
die Verantwortung, nur bei einem Abfall von dem Lehnsherrn em¬
pfanden die Grafen Gewissensbisse.
Der Kaiser hatte also nur ein Heer, wenn die Herzöge ihm ge¬
horsam waren; deshalb standen ihm bei Ausständen auch nur die Streit-
kräfte seiner Privatgüter oder seines Herzogtums, welche man seine
HauSmacht nannte, zur Verfügung.
Nun strebten die Fürsten nach Erhöhung ihrer Rechte. Während
sie unter Otto d. Gr. nur Beamte des Kaisers gewesen waren, wurden
sie bald selbständige Herrscher in ihren Gebieten, denn ihre Hilfe in
auswärtigen Kriegen verkauften sie stets gegen Abtretung wichtiger Rechte,
welche dem Kaiser in ihrem Lande zustanden. Da aber der Kaiser sie
zum Gehorsam zwingen wollte, damit er die ganze Macht des Reiches
gegen das feindliche Ausland richten tonnte, so herrschte in Deutschland
beständige Zwietracht; und diese hat das Reich zu Grunde gerichtet unb
bewirkt, daß das kräftige und tapfere deutsche Volk fast nie die Macht¬
stellung einnahm, die ihm gebührte.