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und waren städtische Beamte; ihnen lag der Rechtsschutz der 
Plebejer gegenüber den Verfügungen der patrizischen Beamten ob 
(ius auxilii oder intercessionis), ihre Person war heilig und un¬ 
verletzlich (sacrosanct). Mit der Zeit wurde ihre Zahl (von 2 
oder 4 auf 10) vermehrt, auch wuchs ihr Einfluß und das Maß 
ihrer Befugnisse. Das ius auxilii erweiterte sich zum ius inter¬ 
cessionis, zum Recht des Veto gegen Senatsbeschlüsse und Rechts¬ 
sprüche der Konsuln, dieses zum ius prensionis, dem Rechte, 
widerstrebende Beamte zu verhaften. Wirksamster Hebel zur 
Steigerung ihrer Macht aber wurde das ius agendi cum plebe, das 
Recht, die plebejischen Angelegenheiten in den comitia tributa 
zur Verhandlung zu bringen, diese einzuberufen und zu leiten. 
Als Gehilfen traten ihnen zwei aediles zur Ausübung der Markt¬ 
polizei und zur Beaufsichtigung der öffentlichen Gebäude, Leitung 
der Festspiele, Verwaltung der Magazine und ein Kollegium von 
zehn Richtern (iudices decemviri) zur Seite. 
Nach der römischen Überlieferung machte wenige Jahre 
nach der Rückkehr der Plebejer der volksfreundliche Konsul 
Spurius Cassius Viscellinus den Versuch, die wirtschaftliche 
Not der unteren Volksklassen dadurch zu heben, daß er ihnen 
einen Anteil an dem den Hernikern abgenommenen Gebiet ge¬ 
setzlich gewährte (erste lex agraria 486); doch wurde er von 
seinen Standesgenossen, nachdem er dreimal das Konsulat be¬ 
kleidet hatte, unter der Beschuldigung hochverräterischer Be¬ 
strebungen zum Tode verurteilt und hingerichtet. 
§ 62. Das Dezemvirat und die Aufzeichnung des 
Rechtes der 12 Tafeln. Die Valerisch-Horazischen 
Gesetze. 
Der nächste wichtige Erfolg der Plebejer war die schriftliche 
Aufzeichnung des geltenden Gewohnheitsrechts. Beantragt wurde 
sie von dem Tribunen Terentilius Arsa (462); aber erst nach 
heftigen Kämpfen wurden im Jahre 451 unter Aufhebung der 
regelmäßigen Behörden als Regierungsbehörde mit außerordentlicher 
Vollmacht decemviri legibus scribundis gewählt, die 
10 Gesetzestafeln aufstellten. Nach der Überlieferung vollendeten 
die Dezemvirn des zweiten Jahres die Gesetzgebung durch Zu¬ 
fügung von zwei weiteren Tafeln, hielten aber ihre Amtsgewalt 
nach Ablauf der Amtsfrist willkürlich fest. Die von dem Dezemvir 
Appius Claudius an der Verginia geübte Gewalttat führte zur 
Revolution. Die städtische Bevölkerung erhob sich, das zum 
Kampf gegen Äquer und Sabiner geführte Heer kehrte zurück, 
besetzte den Aventin, dann den mons sacer (zweite secessio) und 
zwang dadurch die Dezemvirn, ihr Amt niederzulegen; durch
	        
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