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57. Preußen ein weltliches Herzogthum seit 1525.
Statt der Ordensobern wurden nun vier Landräthe eingesetzt, welche
die vier höchsten Beamten des neuen Herzogthumes waren. Albrecht
starb 1568, und mit seinem Sohne Albrecht Friedrich (1568—1618),
der sich durch Vermählung mit der Erbprinzesstn von Jülich, Cleve und
Berg die Anwartschaft auf diese Länder erwarb, erhielt auch der oben
genannte Kurfürst Joachim II. von Brandenburg die Mitbelehnung
über Preußen (1562). Unter dem Kurfürsten Johann Sigismund
im Jahre 1618 wurde das Herzogthum Preußen für immer mit dem
Kurfürstentum Brandenburg vereint, wie bereits früher bemerkt ist.
58. Vereinigung Brandenburgs mit Preußen bis zur Stif¬
tung des Königreichs Preußen (1618—1701).
Z>ie drei letzten Kurfürsten.
Georg Wilhelm (1619—1640). — Die Regierung dieses mil¬
den friedliebenden Fürsten fällt in die höchst traurige Zeit des dreißig¬
jährigen Krieges, und sein Land erlitt alle Drangsale und Schrecknisse
desselben. Obgleich Schwager des schwedischen Königes konnte er doch
nur durch die härtesten Zwangsmaßregeln bestimmt werden, für kurze
Zeit auf dessen Seite zu treten; er hielt es für Unrecht, gegen das
Oberhaupt des deutschen Reiches die Waffen zu führen. Sein volles
Zutrauen besaß sein katholischer Minister, der Gras Adam von Schwar¬
zenberg, welcher in der Jülichschen Streitsache für Brandenburg besonders
thätig gewesen war; dieser lenkte vorzüglich seine Schritte. Im Jahre
1637, mitten unter den Schrecknissen des Krieges, eröffnete sich dem
Kurlande die Aussicht aus eine lang vorbereitete Erwerbung. Es war
nämlich der Herzog Bogislaw von Pommern, ohne männliche Nachkom¬
men zu hinterlassen, gestorben, und den bestehenden vom Kaiser und
Reich bestätigten Verträgen zufolge mußte das erledigte Herzogthum
an Brandenburg fallen. Indessen nahmen die Schweden sogleich davon
Besitz. Hierüber erbittert schloß sich Georg Wilhelm enger an den Kai¬
ser Ferdinand III. an und griff zum Schwerte, um sein rechtmäßiges
Erbe aus Feindes Hand zu retten; jedoch vergebens. Das Ende des
Krieges erlebte er nicht, und sein Sohn
Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst (1640—1688), mußte
im westfälischen Frieden (1648) mit einem Theile der beanspruchten