Die Verwaltung des Landes. 
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Die Beschlüsse des Provinzial-Landtages hat vorzubereiten und aus¬ 
zuführen 
2. der Provinzial - Ausschuß. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, dein 
Landeshauptmann und dreizehn Mitgliedern zusammen, die der Provinzial- 
Landtag auf sechs Jahre wählt. Er hat außerdem das Vermögen der Provinz 
zu verwalten, die Provinzial-Beamten zu ernennen, soweit dies nicht durch den 
Landtag geschieht, sie zu beaufsichtigen u. a. 
3. Zu den Provinzial-Beamten der Zentralverwaltnng gehören: der 
Landeshauptmann und zehn Landesräte, von denen einer zum höheren Ban¬ 
fache befähigt sein muß. 
Ihr sind unterstellt: 
1. die Provinzial-Hilfskasse, 
2. die Landeskultur-Rentenbank, 
3. die Provinzial-Darlehnskasse, 
4. die Provinzial - Irrenanstalten 
zu Brieg, Bunzlau, Krenzburg, 
Leubus, Plagwitz, Rybnik und 
Tost, 
5. die Taubstummenanstalten zu 
Breslau, Liegnitz unb Ratibor, 
6. die Blindennnterrichtsanstalt zu 
Breslau, 
7. die Jdiotenanstalten zu Krasch- 
nitz, Leschnitz, Liegnitz und 
Breslau, 
8. das Museum der bildenden 
Künste in Breslau, 
9. die Kommission zur Erforschung 
und zum Schutze der Denkmäler, 
10. die Hebammen-Lehranstalten 511 
Breslau und Oppeln, 
11. die Provinzial-Wegeverwaltung, 
12. der Landarmen-Verband (dazu 
Arbeits- und Landarmenhaus in 
Schweidnitz), 
13. die Provinzial - Land - Feuer- 
Sozietät, 
14. die Fürsorge für verwahrloste 
Kinder. 
Die Kommnnalverwaltnng der Oberlausitz ist selbständig (s. S. 99). 
Unter dem Oberpräsidenten stehen auch 
die Bezirksregieruugeu 
insofern, als er für sie Beschwerde-Instanz ist. 
Schlesien ist amtlich in drei Regierungsbezirke eingeteilt. Sie heißen 
Breslau, Liegnitz und Oppeln. 
An der Spitze jedes Regierungsbezirks steht der Regierungspräsident. 
(Wie heißt gegenwärtig der unseres Regierungsbezirks?) Unter ihm arbeiten 
Regierungsräte in drei verschiedenen Abteilungen. Die erste Abteilung, die 
Präsidialabteilung, bearbeitet das Militär-, Verkehrs- und Sicherheitswesen, 
die zweite das Kirchen- und Schulwesen und die dritte das Steuer-, Domänen - 
und Forstwesen. Jeder Abteilung steht ein Ober-Regiernngsrat vor. Die 
erste Abteilung wird vom Regierungspräsidenten allein und unter persönlicher 
Verantwortung, die übrigen werden kollegialisch versehen. 
Der Bezirksausschuß 
steht dein Regierungspräsidenten in ähnlicher Weise zur Seite wie der Pro¬ 
vinzialrat dem Oberpräsidenten. Er setzt sich zusammen ans dem Regierungs¬ 
präsidenten, zwei ernannten und vier vom Provinzialausschuß gewählten 
Mitgliedern und deren Stellvertretern. Der Bezirksausschuß ist im Ver¬ 
waltungsstreitverfahren die Regierungsinstanz.
	        
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