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gehörten, jene wollten das Stabt-Regiment behalten, diese es für sich
gewinnen. Im Reiche aber standen die Fürsten, die Ritterschaft und die
Städte fast aller Orten feindlich gegenüber. Jeder wollte mehr Macht
besitzen, jeder trdchtete daher die Stellung des anderen zu untergraben;
so haderten bald Fürsten mit den nachbarlichen Städten, bald die Ritter
mit den Großen, welche sie unter ihre Botmäßigkeit zu bringen suchten.
Vornehmlich in Schwaben, wo Eberhard „der Greiner" oder der „Rau¬
schebart" sich eine unabhängige Fürstenmacht zu gründen wünschte, tob-
ten endlose Fehden dieser Art.
Karl IV. schien sich um diese zerrütteten Zustände des deutschen
Landes, wie auch um die Wahrung seiner Hoheitsrechte daselbst wenig
zu kümmern. Er sorgte fast nur für die Vergrößerung seines Hauses,
und hierin war er sehr glücklich. Er erwarb Brandenburg, die Lausitz,
ganz Schlesien und einen Teil der Oberpfalz. Besonders begünstigte
er sein Erbland Böhmen, so daß man später mit Recht von ihm sagte,
er sei ein Kater Böhmens, aber ein Stiefvater Deutschlands gewesen.
Karl nahm zu Prag seine Residenz und schmückte sie mit den herrlichsten
Gebäuden und Anlagen. Prag sollte der leuchtende Mittelpunkt nicht
nur von Böhmen, sondern vom ganzen deutschen Reiche werden. Hier
errichtete er auch zur Bildung seiner Böhmen im Jahre 4348 nach dem
Muster der Universitäten von Paris und Bologna die erste deutsche
Universität, welche schon bald nach ihrer Stiftung siebentausend
Studierende zählte.
Für das wissenschaftliche Streben des deutschen Volkes ist diese
Schöpfung von großer Wichtigkeit gewesen, nicht allein weil seitdem stets
Tausende unserer Nation in Prag den Studien oblagen, sondern noch
mehr, weil die Gründung dieser ersten deutschen Universität sehr bald
den Anstoß dazu gab, eine ganze Reihe anderer auf heimischem Boden
zu errichten. So entstanden deutsche Universitäten: zu Wien (1365),
Heidelberg (1386), Köln (1388), Erfurt (1392) und zu Würzburg
(1402).
Die goldene 33uIie (1356). — Das Wichtigste, was Deutsch-
land Karl IV. zu verdanken hat, ist jenes berühmte Reichsgrundgesetz,
die goldene Bulle. Durch diese wurde im Jahre 1356 das aus¬
schließliche Wahlrecht des deutschen Königes sieben Kurfürsten *), drei
*) Von dem altdeutschen Worte „füren", d. i. wählen.
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