Full text: Leitfaden der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen (Teil 2)

Zeitalter Friedrichs des Großen 1740—1789. 
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3. Dies waren also neue Einnahmequellen neben den alten, 
die im wesentlichen dieselben blieben wie unter dem Großen Kurfürsten 
(S. 135). Die Verwaltung der ,ZcM" wurde als besonderer Zweig 
von der übrigen Steuerverwaltung abgetrennt und unter dem Namen . 
„Regie" durchweg mit sachkundigeren französischen Beamten besetzt. Diese 
„Kellerratten" durch Herkunft und Amtspflicht in Preußen gleich ver¬ 
haßtsten ihr Geschäft mit großer Pünktlichkeit und Härte aus. 
4. Aus der Rechtspflege hatte Friedrich bereits bald nach seiner 
Thronbesteigung die Anwendung der Kolter entfernt. Die Antwort des 
Müllers von Sanssouci: „Ja, wenn kein Kammergericht wäre" und 
Friedrichs beschämtes Schweigen darauf lassen erkennen, daß er rm Gegen¬ 
satze zu seinen Vorgängern sein absolutes Königtum auf die Rechtsprechung 
nicht ausdehnen wollte, daß er vielmehr der Meinung war, „in den 
Gerichtshöfen müßten die Gesetze sprechen und der Souverän schweigen". 
Von ihr wich er nur dann ab, wenn, wie in dem Prozeß des Müllers 
Arnold, ihm nicht zugleich „nach Vernunft, Billigkeit und dem Besten 
des Landes und der Unterthanen" geurteilt zu sein schien. Sodann 
sorgte er mit Hilfe des Justizministers Cocceji für bessere Aus¬ 
bildung und Besoldung der Richter, für Vereinfachung der Proze߬ 
ordnung, und endlich steht er an der Seite eines Jnstinian und 
Napoleons I., wenn er, wie jener im corpus iuris, dieser im code 
civil, im ,,Allgemeinen^MMMm ^LaMLcht" die geltenden Rechts¬ 
bestimmungen nach sorgfältiger Prüfung und Sichtung sammeln ließ. 
5. Der Pflege von Kunst und Wissenschaft lag er um so mehr 
ob, als er selbst als Dichter, Musiker, Komponist und Gelehrter sich 
auszeichnete und der Nachwelt, wenn auch in französischer Sprache, eine 
ganze Reihe von Poesien und gelehrten Arbeiten hinterlassen hat, von 
denen er die „histoire de mon temps“ fast über 40 Jahre seiner Re¬ 
gierung fortgeführt Hat. Er versammelte als „Philosoph von Sanssouci", 
das er bei Potsdam nach Versailler Muster hatte anlegen lassen, nament¬ 
lich in den Friedensjahren bis 1756 allabendlich Gelehrte und Bau¬ 
meister, Sänger, Musiker und Schauspieler, mit denen wissenschaftliche 
Gespräche geführt, der Musik und dem Tanze gehuldigt und Schauspiele 
aufgeführt wurden. Er rief die fast erstorbene Akademie der Wissen¬ 
schaften wieder ins Leben, ließ das Opernhaus, die Hedwigskirche, die 
Bibliothek und das JnvalidenhausMml.und erstreckte seine Sorge, wenn 
auch in geringerem Maße, auch aus Hebung des Volksschulwesens. 
Allerdings die thatsächliche Durchführung der „allgemeinen Schulpflicht" 
* Nach dem „römischen", „französischen" und preußischen" Recht ist in 
Deutschland bis 1900 Recht gesprochen worden, wo nach Fertrgstellung des bürger¬ 
lichen Gesetzbuches" ein einheitliches, für das ganze Reich geltendes „Deutsches 
Recht" an deren Stelle getreten ist.
	        
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