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Brutus der Tyrannenherrschaft ein Ende macht: Sturz
des Königthums und Rom Republik 510 v. Chr.
n. Z)ie römische Aepubttk fiis zu den Samniter-
Kriegen-
(510-343 v. Chr.)
Durch den Sturz des Königthums kam die Regierung
des Staates nicht etwa in die Hände des gesammten Volks
wie zu Athen nach dem Sturze der Pisistratiden, sondern die
neugegrüudete Republik war eine Adelsrepublik, die Macht in
den Händen der Altbürgergeschlechter, der Patricier. Die
2 Konsuln, welche an der Stelle der Könige nunmehr den
Staat regierten, bekleideten ihr Amt nur je ein Jahr, sie
wurden von den Centuriatkomitieu, aber nur aus
der Mitte der Patricier gewählt. Kein Staatsamt,
keine Priesterwürde war den Plebejern zugänglich; auch Hei-
ratheu zwischen Patriciern und Plebejern galten nicht als rechts-
kräftig. Kein Gesetz war gültig ohne die Zustimmung der
Cnriatkomitien, d.h. der Patricierversammlnngen; im Senat
(patres) saßen neben wenigen „Zugeschriebenen" (conscripti)
aus der Plebs nur Patricier. Dabei waren viele Plebejer
den Patriciern verschuldet und wurden von diesen nach
aller Strenge des grausamen Schuldrechts behandelt. Die
ökonomische Lage der Plebejer wurde dadurch immer
schlimmer, daß sie ohne Sold Kriegsdienst thuu mußten,
während das im Kriege eroberte Feindesland, der „ager pub-
licus" nur unter die allein berechtigten Patricier vertheilt
wurde. Diese Mißverhältnisse führten zu einem im Ganzen
über 200 Jahre (510 bis 300 v. Chr.) dauernden Kampf
zwischen beiden Ständen, der lange die Kraft des Staates
nach außen lähmte, schließlich aber mit der Gleichstellung
der Patricier und der Plebejer endigte.
Die wichtigsten Ereignisse im Einzelnen sind folgende: