3. Kapitel. Das fränkische Reich.
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den Langobardenkönig Aistnlf, gab das demselben entrissene
Land nicht den Griechen zurück, sondern schenkte es dem Papste
und legte damit den Grund zum Kirchenstaate (§. 71). Mit
ihm kam die Familie der Karolinger auf den Thron.
§. 78.
Weitere Verbreitung des Chriftenthnms unter
den Germanen. — Bonifatius. — Von Irland und
Euglaud aus kam das Christenthum seit dem I. 600 auch
nach Deutschland. In jener Zeit gingen^olmnbanus- und
Gallus^.aus dem Reiche der Franken vertrieben, zu den Ale-
mannen; der Angelsachse Willibrord wirkte hundert Jahre
später unter den Friesen in Dölstem ; auch die Baiern wurden
bekehrt und Kirchen und Klöster angelegt. Am meisten von
Allen wirkte aber der angelsächsische Mönch Winfried, später
Bonifatius genannt, der seit d. I. 718 für die Verbreitung
des Christenthums in Deutschland, besonders unter den Thü-
ringern und Hessen (Donnereiche bei Geismar) und später
unter den Bayern, thätig war, Kirchen, Klöster und Bisthümer
gründete und noch in hohem Alter als Erzbischof von Mainz
zu den Friesen ging, die ihn i. I. 755 erschlugen. Er Hegt
in seinem Lieblingskloster Fulda begraben. x.
Segensreich, wenngleich nur allmählich, wirkte das Christenthum
auf bte Umbildung nttb Veredelung des Lebens der Germanen ein
(Schulen. Benebictiner). Noch sehr unvollkommen aber war in
Dentschlanb bie Rechtspflege. Selbst Mörber konnte ber Richter
nicht an Leib uttb Leben strafen, sondern bte Verwandten des Er-
schlaaenen hatten bett Tob m rächen. Jebes Verbrechen konnte
mit Gelb abgebüßt werben (Wehrgelb), unb bte Größe ber Summe
richtete sich nach beut Stanbe. So war z. B. bet bett salischen
Franken bte Strafsumme für bett Mord eines freien Franken über
viermal so groß, als für den Mord eines zinsbaren Römers, der nur
mit bent Diebstahl eines Habichts n. bgl. gleichen Werth hatte,
ßttnt Beweise ber Schuld oder Unschuld des Angeklagten dienten
Zeugen, Schwüre und Gottesurtheile oder Ordalien (Feuerprobe,
Wasserprobe, Kesselfang, Kreuzesprobe, Zweikatnpf und Probe bes
geweihten Bissens).
§. 79.
^ Karl der Große. — Aus Pipin folgte sein Sohn
Karl der Große, (768—814). Er regierte anfangs ge-
tneinschaftlich mit seinem Bruder Karlmann, mit dem er schon
in seinem zwölften Jahre vom Papst Stephan II. zum Könige
gesalbt war; nach Karlmanns bald erfolgtem Tode (771) er¬
hielt er aber mit Uebergehung der Söhne desselben allein die
Wer nicke, Weltgeschichte. 7