Full text: [Teil 2,3] (Teil 2,3 für Untersekunda)

Anhang. 
Die Verwaltung des Deutschen Reiches und Preußens. 
(Die Verfassungsverhältnisse sind in den §§ 81 und 109 behandelt.) 
Das Heid). 
von den Reichsbeamten ist der höchste der R e i ch S k a n z l e r. Er 
oder einer seiner Vertreter mutz die Anordnungen des Kaisers unterzeichnen, damit 
sie Gültigkeit haben. Den Reichskanzler vertreten die Staatssekretäre der 
Reichsämter. 
(Es gibt folgende Reichsämter: 
Das Auswärtige Amt. Unter ihm stehen die Gesandten des Reichs bei 
den auswärtigen Staaten, sowie die Konsuln. Sie haben die Aufgabe, die Interessen 
der Staatsangehörigen zumal auf dem Gebiete des Handels und Verkehrs zu schützen 
und zu fördern, das Wirtschaftsleben des Landes, für das sie bestellt sind, zu beobachten 
und darüber zu berichten, bei Rechtsstreitigkeiten zu vermitteln, Pässe auszustellen, 
Urkunden zu beglaubigen, hilfsbedürftigen Reichsangehörigen die Mittel, zumal zur 
Rückkehr in die he mat, zu gewähren, auch gewisse standesamtliche Handlungen, wie 
Eheschließungen, Erbteilungen u. ä., zu vollziehen. ITtan unterscheidet Wahl- und 
Berufs konsuln; jene sind meist Kaufleute, die oft nicht einmal Angehörige des 
Staates sind, dem sie dienen, diese verwaltungsmäßig ausgebildete Beamte. 
Das Reichsamt des Innern. Unter ihm stehen das Statistische Amt, 
das Patentamt, das Reichsversicherungsamt, das Gesundheitsamt, jedes mit einem 
Präsidenten an der Spitze. 
Das Reichsjustizamt. 
Das Reichs Schatzamt. 
Das Reichspost am t. Unter ihm stehen die Oberpostdirektionen. 
Das Reichsmarineamt. 
Das Reichskolonialamt. von ihm sind die Gouverneure der einzelnen 
Kolonien abhängig. 
Das Reichseisenbahnamt. 
Ferner sind dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt der Rechnungshof des 
Deutschen Reiches, das Reichsmilitärgericht und die Reichsbank. 
Preußen. 
Die höchste Stelle ist das Staatsministerium unter Vorsitz des Minister¬ 
präsidenten. Nachdem die auswärtigen Angelegenheiten auf das Reich über¬ 
gegangen sind, gibt es noch acht Ministerien mit Ministern an der Spitze. 
Das Kriegsmini st erium amtiert für das preußische Kontingent (s. u.). 
Das Finanzministerium hat die Verwaltung der direkten und in¬ 
direkten Steuern, sowie der Lotterie und Münze unter sich. 
Das Ministerium der geistlichen und Unterrichts -An¬ 
gelegenheiten verwaltet die Universitäten, die höheren Schulen, die Volks¬ 
schulen und ihm liegt die Pflege von Kunst und Wissenschaft ob. 
Koch, Lehrbuch der Geschichte. II. 3. 12
	        
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