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Namen führte er von dem Hügel des Ares, auf dem der Areopag seine
Versammlungen hielt.
Die Erziehung der Jugend war weniger Sache des Staates
als der Familie und bezweckte eine gleichmäßige Ausbildung des Geistes
und des Körpers. Von einem Pädagogen wurde der Knabe in
Austand und Sitte unterwiesen und nach der Schule begleitet, wo er
lesen, schreiben und rechnen lernte. Unterwiesen wurde er auch in der
Musik und Poesie, in der Philosophie und Rhetorik. In Gymnasien
übten sich die Knaben im Ringen und Springen, im Laufen und
Schwimmen. Mit dem achtzehnten Lebensjahre begann die Ausbildung
in der Führung der Waffen, mit dem zwanzigsten trat der junge Athener
in die Reihe der vollberechtigten Bürger; er bekam das Stimmrecht und
war zum Kriegsdienst verpflichtet.
Weniger Gewicht wurde auf die Unterweisung der Mädchen
gelegt. Sie besuchten keine Schule und durften wie die Franen das
Theater nur dann besuchen, wenn ein Trauerspiel gegeben wurde. Ihre
Ausbildung erhielten sie fast ausschließlich zu Hause. Sie erlernten
vou der Mutter und den Sklavinnen das Hauswesen versorgen, das
Spinueu und Weben, worin sie sich eine große Geschicklichkeit erwarben.
Die Weiberwohnung, die hinter der Wohnung der Männer nach dem
Garten hin lag, durften sie nicht verlassen. Sie waren vollständig auf
sich und den Verkehr mit den Sklavinnen angewiesen.
Äer Müßiggang war durch die Solonische Gesetzgebung verboten.
Die Männer mußten die Volksversammlung besuchen und am
Kriege teilnehmen, doch sollten sie dem Familienleben nicht mehr als
notwendig entzogen werden. Ackerbau, Haudel und Gewerbe galten nicht
als entehrende Beschäftigungen. Wer seine Bürgerpflichten vermache
läffigte, verlor auch seine Bürgerrechte. Der Vater war ferner ver-
pflichtet, seine Söhne ein nützliches Gewerbe erlernen zu lassen;
versäumte er dies, so brauchte er von ihnen im -Alter auch nicht unter¬
halten zu werden.
Die Fr an en i wurden als ein untergeordnetes Geschlecht angesehen
und behandelt und lebten mit den Mädchen und Sklavinnen in strenger
Abgeschlossenheit ; öffentlich zeigten sie sich nur bei festlichen Aufzügen,
Hochzeiten, religiösen Feierlichkeiten oder um Einkäufe zu machen.
Die Sitte verbot es sogar, daß sich eine Frau am Fenster oder an der
Tür sehen ließ. 'Dk Ehe wurde ohne gegenseitige Neigung eingegangen.
Die Höhe der Mitgift, die Abstammung und die persönlichen Eigen-
schasten waren ausschlaggebend. Wegen der niedrigen Stellung her