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wendigkeit einer gewaltsamen Neugestaltung voraussehen. Schon vor dem
Dänischen Kriege war es zwischen Preußen und Österreich zu schärfen
Gegensätzen gekommen. Der österreichische Kaiser Franz Joseph hatte
einen Reformplan des Deutschen Bundes eingebracht. Auf dem Fürsten-
tage zu Frankfurt (1863) wurde die neue Verfassung nach kurzer
Beratung genehmigt. König Wilhelm hatte sich geweigert, dem Fürsten-
tage beizuwohnen, weil Österreich seine Vorschläge nicht vorher, sondern
erst in Frankfurt bekanntgeben wollte. Der König ließ erklären, daß
ein solches Vorgehen der Würde Preußens nicht entspreche. Da Preußen
eine bedeutend größere Maffe deutschen Landes besaß als Österreich,
erstrebte es gleiche Stellung mit Österreich, womit letzteres
nicht einverstanden war.
Nach dem Kriege von 1864 traten die Gegensätze zwischen den
beiden Nachbarstaaten schärfer denn je hervor. Österreich legte auf den
Mitbesitz von Schleswig-Holstein wenig Gewicht. Es wollte deshalb
aus den Elbherzogtümern einen eigenen Staat bilden nnter der Regierung
des Prinzen Friedrich von Augustenburg. Preußen war
hiermit nur unter der Bedingung einverstanden, daß n. a. die Wehr-
kraft Schleswig-Holsteins unter den Oberbefehl des
Königs von Preußen gestellt und die Anlegung von
Kriegshüfen und der Bau des Nordostsee-Kauals (des
jetzigen Kaiser-Wilhelm-Kanals) gestattet werde. Österreich, wie
auch der Prinz von Augustenburg, waren nicht geneigt, auf sämtliche
Forderungen einzugehen. Der zwischen Preußen und Österreich infolge-
dessen entstandene Zwist wurde durch den oben genannten Gasteiner
Vertrag vorläufig beigelegt; „der Riß im Bau war nur verklebt"
(Bismarck).
Als dann Österreich einseitig die Lösung dieser Angelegenheit der
Entscheidung des Deutscheu Buddes anheimstellte und zugleich
die Stände von Holstein zu einer Beratung zusammen-
ries. erklärte Preußen dies als einen Bruch des Gasteiner Ver-
träges und ließ seine Truppen von Schleswig her unter seinem
General von Mantenffel in Holstein einrücken. Die Österreicher zogen
mit dem General von Gablenz unter Protest nach Böhmen ab. Die
Besetzung Holsteins erklärte Österreich als eine Verletzung des Bundes-
sriedens und beantragte die Mobilmachung des gesamten Bundesheeres
mit Ausnahme des preußischen Anteiles. Dieser Antrag wurde
mit 9 gegen 6 Stimmen angenommen. Darauf erklärten
Preußen und die ihm zugewandten Staaten ihren Austritt und die