Das Zeitalter des Perikles. §. 40. 63
niern, welche nach zehnjähriger Belagerung in Jthome freien Abzug
erhielten, wiesen die Athener das kurz vorher den (ozolischen) Locrern
entrissene Naup actus an.
Zuletzt unternahm Cimon die Eroberung der Insel Cypern,
starb aber bei der Belagerung von Citium; doch seine Flotte und
sein Landheer besiegten auf dem Rückwege die Perser nochmals in
einer Doppelschlacht bei Salamis auf Cypern 449, womit die
Perferkriege ohne besondern Friedensschluß aufhörten.
§. 40.
Das Zeitalter des Perikles.
Perikles (Sohn des Xanthippus, des Siegers bei Mycale)
leitete, ohne jemals Archen zu sein, als Redner und Feldherr
40 Jahre (468—429) lang die öffentlichen Angelegenheiten feiner
Vaterstadt. Sein Ziel war, die Volksherrfchaft zu vollenden und
dann auf diese seine eigene Herrschaft (als Vertrauensmann und
Lenker des Volkes) zu gründen. Er ließ den ärmeren Bürgern
einen Sold für den Besuch der Volksversammlungen und der Volks-
gerichte auszahlen, um sie zur größern Theilnahme an den Staats-
geschästen zu veranlassen, weil dies im Interesse der Demokratie lag.
Dem Areopag, der einzigen Behörde, welche noch aristokratisches
Interesse vertrat, wurde sein bisheriges Aufsichtsrecht über die ge-
stimmte Staatsverwaltung entzogen und ihm nur die Blutgerichte
gelassen. Zugleich sicherte Perikles Athen die Herrschaft über die
Bundesgenossen und somit über alle Küstenländer des Archipelagus.
Zu diesem Zwecke wurde die Bundeskasse von (dem angeblich gegen
einen Uebersall der Barbaren schutzlosen) Delos nach der Burg von
Athen verlegt, die fortwährend erhöhten Beiträge der Bundesge-
«offen (für welche Athen statt ihrer Schiffe und Geld zu stellen
übernahm) nicht mehr, ihrer Bestimmung gemäß, gegen den gemein-
famen Feind, die Perser, sondern zur Befestigung Athens (durch die
langen Mauern) und dessen Verschönerung (durch die herrlichsten
Prachtgebäude), ja sogar gegen die Bundesgenossen verwandt. Um
deren Abhängigkeit noch mehr zu bekunden und zugleich die athenische
Volksmaffe zu beschäftigen, ward selbst die höhere Gerichtsbarkeit
über die Bundesgenossen in Anspruch genommen, Durch die frei-
gebigste Unterstützung der Kunst und durch feine persönlichen Be-
ziehnngen zu den vorzüglichsten Dichtern, Rednern, Geschichtschreibern,