Full text: Griechische und römische Geschichte, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Mittelalters (Teil 1)

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Römische Geschichte. 
II. Die Zeit der römischen Wepuvlik. 510—30. 
1. Die Zeit der Ständekämpfe und die Eroberung Italiens. 
510 —266. 
§ 44. Die republikanische Verfassung. An die Spitze der jungen 
Konsuln. Republik traten zwei Konsuln aus dem Stande der Patrizier als oberste 
Beamte, als Heerführer und Richter. Senats- und Volksversammlungen 
wurden von ihnen geleitet, zum Zeichen ihrer Gewalt schritten ihnen 
Lcktoren mit den Rutenbündeln und den Beilen voran. Die Amtsdauer beider 
Diktator. Konsuln war ein Jahr. In großen Notlagen des Staates wurde ein 
Diktator mit unbeschränkter Machtbefugnis auf sechs Monate gewählt. 
Senat. Den größten Einfluß im Staatswesen übte der Senat aus, der 
zuerst aus 300 auf Lebenszeit gewählten Patriziern bestand. Bei wichtigen 
famnuung Angelegenheiten mußten die Senatsbeschlüsse der Volksversammlung 
' zur Genehmigung vorgelegt werden. Auch hier hatten die Patrizier die Mehr- 
heit; die ärmeren Klassen, die Plebejer, besaßen nicht das volle Bürgerrecht. 
Da die Macht in den Händen der Patrizier lag, so war Rom ein 
aristokratisch regiertes Staatswesen. 
^übrigen § 45. Die übrigen höchsten Beamten des Staates. Neben die 
Konsuln traten mit der Zeit für die verschiedenen Zweige des Staatslebens 
neue Beamte. Die beiden Censoren hatten zunächst die Aufgabe, die 
Bürger nach ihrem Vermögen abzuschätzen und in die Steuerklassen zu 
verteilen; ferner aber lag es ihnen ob, eine sittenrichterliche Gewalt über 
die Bürger auszuüben, solchen, die einen tadelnswerten Lebenswandel 
führten, eine Rüge zu erteilen und unwürdige Senatoren aus dem Senat 
auszuschließen. Die beiden Prätoren übten die Rechtspflege aus. Den 
Ädilen stand die Markt- und Handelspolizei und die Leitung der großen 
öffentlichen Spiele zu, die vom Staate veranstaltet wurden. Die Volks- 
tribunen (s. §46) leiteten die Versammlungen der Plebejer. Die Quästoren 
endlich waren die Verwalter der Staatskassen. Alle diese Ämter waren 
zeitlich beschränkte Ehrenämter und unbesoldet, daher konnten nur reiche 
Männer sich um dieselben bewerben. Mit der Zeit schlössen sich die Familien, 
deren Mitglieder die hohen Staatsämter zu bekleiden pflegten, zu einem 
Amtsadel. neuen Adel, dem Amtsadel, zusammen. 
§ 46. Die Ständekämpfe. Sehr bald entbrannte in Rom der 
langwierige Kampf der Plebejer gegen die Patrizier. 
1sie™ierer Die Plebejer beklagten sich darüber, daß sie nur geringe poli- 
tische Rechte besaßen und keine Ämter bekleiden durften, daß die
	        
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