Full text: Das Römische Reich unter den Kaisern, Deutsche und Preußische Geschichte bis 1740 (Teil 2)

134 III. Brandenburgisch-Preußische und Deutsche Geschichte bis 1740. 
Sofort trat er den Utrechter Friedensverhandlungen bei und 
setzte durch, daß die europäischen Mächte die preußische Köuigskroue 
anerkannten. Er erhielt aus der oranischen Erbschaft das Ober- 
quartier von Geldern. Alsdann beteiligte er sich am Nordischen 
Kriege. Der Siegeslauf der Polen und der Russen, dem sich die 
Dänen wieder anschlössen, bedrohte auch die deutschen Besitzungen der 
Krone Schweden. In einer allgemeinen Verständigung waren diese 
zwar für neutral erklärt worden, aber da Karl XII. dem widersprach, 
wurden sie jetzt der Schauplatz des Krieges. Nach einem Vertrage mit 
Rußland besetzte Friedrich Wilhelm Stettin. Im Jahre 1714 kehrte 
Karl XII. auf seinem berühmten Ritt durch Mitteleuropa nach Stral- 
sund zurück und leitete die Verteidigung. Als die Preußen unter der 
Führung Leopolds von Dessau, wie einst die Brandenburger unter dem 
Großen Kurfürsten, in Rügen landeten und die Insel eroberten, mußte er 
Stralsund aufgeben. Drei Jahre später fiel er in den Laufgräben vor 
Frederikshald. 1720 wurde der Friede von Stockholm geschlossen. 
Preußen erhielt Vorpommern bis zur Peeue mit Stettin und die 
Inseln Usedom und Wollin. In dem Frieden zu Nystad verlor 
Schweden die Ostseeprovinzen an Rußland und erhielt dafür Finnland. 
Schweden war zu einer Macht zweiten Ranges herabgesunken und Ruß- 
land an seine Stelle unter den europäischen Mächten getreten. 
§ 148. Die Sorge für die Landesverwaltung. Seine Lebensarbeit 
wendete Friedrich Wilhelm I. der inneren Landesverwaltung zu. 
Er begünstigte Ackerbau sHolläudereieu; Erbuntertänigkeit) und Gewerbe 
sHandwerkerordnnng; Tuchweberei). Seine besondere Fürsorge ersnhr 
Ostpreußen, das durch den Nordischen Krieg und verheerende Krank- 
heiten fast entvölkert worden war. Jahrelang siedelte er hier sowie in 
Litauen neue Bewohner (Salzburger) au. Alljährlich überzeugte er sich auf 
seinen Reisen von dem Fortschritte der Verbesserungen, die er angeordnet 
hatte. Der König verbesserte die Volksschule und forderte, daß jeder 
seiner Untertanen seine Kinder zur Schule schicken müsse. In die Un- 
ordnnng, die sich noch in der preußischen Verwaltung befand, brachte er 
1723 durch die Stiftung einer obersten Zentralbehörde, des Ge- 
neraldirektorinms, Einheit und Zusammenhang. Die Mitglieder des 
Generaldirektoriums hatten ihren Wohnsitz in Berlin und traten regel- 
mäßig, oft unter dem Vorsitze des Königs, zu gemeinsamen Beratungen 
zusammen. Ihm angegliedert war die Oberrechenkammer, welche sämt- 
liche Rechnungen zu prüfen hatte. Erstaunlich war die Kenntnis des 
Königs von allen kleinen Einzelheiten der Verwaltung, der Industrie, 
des Handels, der Gewerbe und des Landbaues. 
Friedrich Wilhelm I. kann als Neubegründer des preußischen Heeres 
gelten. Es wurde zur Hälfte aus den Landeskindern, zur anderen aus an- 
geworbenen Fremden ergänzt. Das Kanton-Reglement vom Jahre 1733 
wies einem jeden Regiments einen bestimmten, in der Nähe seiner Garnison
	        
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