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knechte, die sogenannten „Gartbrüder" waren eine Plage des Landes. Ein Gedicht
des sechzehnten Jahrhunderts sagt:
„Die Landsknecht ziehen aus der Gart,
Die plagen auch den Bauersmann hart;
Dieselben bitten nicht in Demutsgestalt,
Sondern fordern das mit Gewalt."
Eine anschauliche Schilderung der Gartbrüder gewähren ein paar Erlasse des
Herzogs Julius von Braunschweig. In einem Erlasse vom 28. Juli 1570 heißt
es von ihnen:
„Sie rotten sich zusammen und befleißigen sich nichts mehr denn des täglichen
Gartens; haben auch sonderliche Netze, damit sie unseren armen Unterthanen ihre
Hühner und Gänse auffangen, auch das Wildbret in den Hölzern und auf den Teichen
heimlich und öffentlich ohne alle Scheu absangen."
Noch anschaulicher belehrt über das Treiben der Gartbrüder ein Erlaß vom
28. März 1584, worin es n. a. heißt:
»Wir sind in glaubwürdige Erfahrung gekommen, welchergestalt etliche mut¬
willige Buben, so sich für Landsknechte ausgeben, aber wohl noch niemals einen
Kriegszug gethan haben oder ein Fähnlein im Felde fliegen gesehen, sondern zum
Teil Müßiggänger, Handwerksburschen aus den Städten, die zur Arbeit keine Lust
haben, umherlaufen und den Leuten das Ihre nehmen und sich alles Mutwillens
gebrauchen, eine Zeitlang her und sonderlich in den Dörfern auf die Gart gehen
und unseren armen Unterthanen übermäßigen großen Drang und Beschwerung thun,
indem sie sich unterstehen sollen, wenn sie vor einen Hof kommen und denselben zu¬
gemacht finden, die Pforten und Thore mit Gewalt aufzuftoßen, und wenn sie auf
t>en Hof kommen und das Haus zugemacht ist, auch ihnen nach eines jeden Ver¬
mögen etwas gereicht wird, sie sich daran nicht genügen lassen, sondern werfen die
Hausthüre mit Gewalt ab, brauchen alle Praktiken und Gewalt, daß sie das Haus
öffnen, schlagen Kisten und Kasten auf, nehmen daraus, was ihnen gefällig, ja,
Ivo fern der Hauswirt nicht daheim, langen sie selbst das Fleisch und die Würste
aus dem Rauchsang und fangen die Hühner weg, laffen's auch dabei nicht bleiben,
sondern da man ihnen so bald nicht geben will, was sie fordern, dürfen sie wohl
Frauen, Mägden und Knechten oder auch dem Hauswirt selber das Rohr auf die
Brust fetzen und sie darnieder schlagen, daß man ihnen also geben muß, was sie be¬
gehren; sollen daneben auch wohl mit einer Hand die Gabe zu sich nehmen und mit
der andern Hand eine Maulschelle zur Danksagung austeilen und dazu den armen
Leuten, wenn man ihnen durch die Zäune oder Pforten etwas reichen will, nach den
Fäusten und Beinen stechen und in Summa solchen Mutwillen treiben, daß schier
kein Hauswirt, wenn er gern mit seinem Gesinde zur Arbeit gehen wollte, sein Weib
und Kinder allein im Hofe lassen dürse." Der Herzog befiehlt nun in dem Erlaß
aufs neue allen Beamten, „ja auch den armen Leuten und Angehörigen selbst, die¬
selben Gartbrüder handfest zu machen, gefänglich anzunehmen und sie in das