§ 60. Beginn der Kreuzzüge. 47
Heinrichs IV. haben? Welchen Umständen ist sein Unglück zuzuschreiben? — Die Welt-
geschichtliche Bedeutung der Tage von Kanossa. — Welcher frühere König wurde
ebenfalls von seinen eigenen Söhnen bekämpft und gefangen genommen?
2. Heinrich V., 1106—1125, zeigte sich, nachdem er den Thron iiü6
bestiegen, keineswegs geneigt, den Forderungen des Papstes in betreff bis
der Investitur nachzugeben. Nach vielen Kämpfen kam endlich durch
Vermittlung der deutschen Fürsten 1122 das Wormser Konkordat 1122.
zustande: der in Gegenwart des Königs oder seines Bevollmächtigten
gewählte Bischof sollte vom König mit den weltlichen Gütern (durch
das Zepter) belehnt und dann vom Papste in seine geistliche Würde
eingesetzt werden (durch Überreichung von Ring und Stab).
Oierte Periode.
Die Zeit der Rreuzzüge und der Hohenstaufen.
§ 60. Seginn der KreuMge.
Ursachen der Areuzzüge. Das Reich der Kalifen von Bagdad
(§ 50, 4) hatte sich in eine Menge kleinerer Herrschaften aufgelöst. Da-
durch mußte die Erfüllung des christlichen Wunsches, den Ungläubigen
das Heilige Land zu entreißen, erleichtert erscheinen. Doch boten die
Araber keinen Anlaß zum Kampfe, da sie weder die in Palästina
ansässigen Christen noch die Wallfahrer störten, welche seit alter Zeit
nach Palästina wanderten, um an heiliger Stätte zu beten. Als
aber die Türken, welche im 11. Jahrhundert aus Turkestan erobernd nach
Westen vordrangen, auch Palästina in Besitz genommen hatten, er-
tönten im Abendlande laute Klagen über die Mißhandlungen der
Christen, wovon namentlich der zurückgekehrte Pilger Peter von
Amiens viel zu erzählen wußte. Papst Urban II. nahm, da der
Kirche an dem Zustandekommen eines Unternehmens gegen die Un-
gläubigen besonders gelegen sein mußte, die Leitung der Bewegung
in die Hand. Als er auf der Kirchenversammlung zu Clermont 1095 1095.
zur Befreiung des Heiligen Landes aufforderte, empfingen Taufende
unter dem Rufe: „Gott will es!" das rote Kreuz.*)
Wann war Palästina unter die Herrschaft der Araber gekommen?
*) Lnk. 14, 27.