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Herrn geht eine Neugestaltung des Lebens aus, die das Böse
Der Teufel, bekämpft und ausscheidet. — Den Teufel dachte man sich als ein
Wesen, das in grauenhafter Gestalt sichtbar erscheine und hand¬
greiflichen Schaden anrichte. Mit Reliquien, Kreuzen und Weih¬
wasser glaubte man ihn verjagen zu können. — Da die christlichen
Priester die heidnischen Götter nicht einfach als nicht vorhandene
Wesen, sondern als Teufel bezeichneten, so galten manche Reste
des Heidentumes all teuflisches Blendwerk und die Ausübung
von heidnischer Zauberei als unnachsichtiger Strafe wert. — Die
Geistlichkeit bildete eine genau geordnete Stufenreihe von den
Gliederung, untersten kirchlichen Graden, denen z. B. die Türhüter in der
Kirche angehörten, bis zu den Metropolitanen oder Erzbischöfen.
Jedem Erzbischöfe unterstanden die Bischöfe seines Sprengels
(Suffragaubischöse), jedem Bischose Priester, Diakonen, Subdiakonen
Der Bischof, und noch niedrigere Kirchenbeamte. Der Bischof beaufsichtigte die
Geistlichen seiner Parochie und konfirmierte die Heranwachsenden.
^ Beim Sendgerichte (vergl. II. Abt. S. 231 Sz. 159) unterstützte
^chidiakon,ihn der Archidiakon. — Die Erzpriester überwachten die übrigen
BUdung^ Priester. — An den Klerus wurde der Anspruch erhoben, ein gewisses
Maß derjenigen Kenntnisse zu besitzen, die zur Verwaltung des
kirchlichen Amtes nötig waren. Oft gingen die Kleriker aus den
niedrigsten Kreisen hervor, was ihrem amtlichen Ansehen nicht
gerade förderlich war. Wollte die von der Kirche geleitete Staats¬
gesetzgebung sie doch als Mittler zwischen Gott und den Menschen
angesehen wissen, durch welche die Menschen mit Gott versöhnt
Patronat, würden (s. II. Abt. S. 296 Sz. 21)1 — Laien, die auf ihrem Grunde
und Boden eine Kirche erbauten, genossen das Recht, die Einsetzung
eines von ihnen gewählten Geistlichen durch den Bischof verlangen
zu dürfen. Nicht selten verfügten sie eigenmächtig über Bestellung
Dogt. und Entlassung solcher Kleriker. — Geistliche, Kirchen und Klöster
sollten vor Gericht durch einen Vogt vertreten werden. — Wer in
Mönche, das Kloster trat, legte das Gelübde der Armut, des Gehorsams
[und der Ehelosigkeit] ab. Die Leitung der Klostervorsiände war
zuweilen eine tyrannische, was sich mit aus dem Umstande erklären
mag, daß nicht wenige von den Mönchen und Nonnen unfreier
Herkunft waren. — Die aus der Zahl der Mönche genommenen
Beamten des Klosters waren die Pröpste, Dekane, Pförtner, Kellen
Kanoniker, Meister. — Bischof Chrodegang von Metz übertrug die mönchische