92 IV. Das Zeitalter d. unumschr. Fürstengewalt. Aufstieg Preußens z. europ. Geltung.
keiner trefflicher bekundet als sein großer Sohn, der sagt: „Friedrich Wil-
Helm ist es, dem Preußen die Gründung seines Heeres und damit sein
ganzes Glück zu verdanken hat."
Friedrich Wilhelms Landesverwaltung. Schärfer als sein Groß-
vater und Vater betonte Friedrich Wilhelm seine unumschränkte Herrsch-
gewalt. Er wollte selbst sein „eigener Finanzminister und Feldmarschall
sein". Wenn er etwas befohlen hatte, gab es kein „Räsonieren", da hieß
es „Order parieren". Unbekümmert, ob „die Autorität der Herren Inn-
kers ruiniert würde", zog er sie zur Grundsteuer heran und schrieb auf
den Rand ihrer Beschwerdeschrift die Worte: „Ich stabiliere die souve-
rainete und setze die Krone fest wie einen rocher von bronze."
Die von seinem Großvater geschaffene Staatseinheit baute er durch
eine neue Verwaltuugsorduung aus. An die Spitze der gesamten Staats-
Verwaltung stellte er das Generaldirektorium, das die bisher getrenn-
ten Oberbehörden der verschiedenen Verwaltungszweige zusammenfaßte. Die
einzelnen Abteilungen wurden von Ministern geleitet, bei deren Beratungen
der König selbst den Vorsitz führte. Als oberste Staatsbehörde hatte das
Generaldirektorium seinen Sitz in Berlin. Unter ihm standen an der Spitze
der einzelnen Landesteile die Kriegs- und Domänenkammern, die
den heutigen Bezirksregierungen zu vergleichen sind, und unter diesen
hinwiederum in den Landkreisen die Landräte und in den Städten die
Steuerräte.
Besondere Sorgfalt widmete Friedrich Wilhelm der Finanzverwal¬
tung. Die Domänen, die ländliche Grundsteuer und die städtische Akzise
blieben auch unter ihm die Hauptquellen der Staatseinkünfte. Den Stand
der Staatskasse hob er dadurch, daß er die Ausgaben verminderte, die
Einnahmen aber vermehrte. Dieses gelang ihm, indem er im Betrieb der
Domänen allerlei Verbesserungen einführte und die Steuerfreiheit des Adels
aufhob, jenes erreichte er durch äußerste Sparsamkeit bei allen öffentlichen
Aufwendungen. Den größten Teil aller Einkünfte verwandte er für sein
Heer. Ersparnisse flössen in den Staatsschatz. Die Aufsicht über alle
Einnahmen und Ausgaben des Staates führte die Oberrechnungskammer,
die alle Rechnungen nachzuprüfen hatte.
Von den Beamten aller Behörden verlangte der König Pünktlichkeit
und Fleiß: das sei ihre „verdammte Pflicht und Schuldigkeit". Pflicht-
vergessene Beamte strafte er ohne Erbarmen; der faule Torschreiber zu
Potsdam war nicht der einzige, den er mit seinem spanischen Rohr höchst-
eigenhändig zur Ordnung brachte. Er selbst gab allen das beste Beispiel;
denn er betrachtete seine Würde als ein ihm von Gott verliehenes Amt.
Unermüdlich tätig, kümmerte er sich um alles, was im Lande vorging.
Wenigstens einmal im Jahre bereiste er alle Provinzen, um zu sehen, wie
es um Land und Leute bestellt war, und um zu prüfen, ob seine Beamten
ihre Pflicht taten. Das pflichttreue Beamtentum wurde neben dem Heer
die zweite Säule, die den Bau des Preußischen Staates trug.