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Geschichte der Griechen.
3. Sparta.
§ 16. Wenn auch die Sage vom trojanischen Kriege ein gemeinsames
Unternehmen aller griechischen Helden meldet, so war doch das Volk
in der spätem Zeit nie zu einem Staate vereinigt. In jeder Land-
schaft, ja fast in jeder einzelnen Stadt bildete sich ein besonderes, von
den andern unabhängiges Gemeinwesen. Den Griechen war Stadt und
Staat dasselbe.
Von den griechischen Städten wurden zwei im Laufe der Zeit so
mächtig, daß es schien, als ob sie die übrigen Griechen zu einem Reiche
vereinigen könnten: Sparta uud Athen. Die Geschichte dieser beiden
Städte, die sich nach langem Wettbewerb um den Vorrang bekämpften
und zugrunde richteten, wurde für das Schicksal des ganzen Volkes ent-
scheidend.
§ 17. Die Bewohner. Die Bevölkerung Lakouiens gliederte sich in drei
Stände. Den ersten und herrschenden Stand bildeten die Spartaner.
Sie waren die Nachkommen der eingewanderten Dorer. Nach der Er-
obernng des Landes hatten diese die fruchtbare Ebene am Enrotas zu
gleichen Teilen unter sich verteilt.
Zum zweiten Stande gehörten die frühem Bewohner des Landes,
die den einwandernden Dorern keinen Widerstand entgegengesetzt hatten.
Ihnen wurde das Ackerland zugewiesen, das um die Besitzungen der
Spartaner lag. Deshalb hießen sie die Umwohner oder mit griechischem
Namen Periöken. Sie waren Me Bürger, aber ohne politische Rechte.
Sie mußten Steuern zahlen und nahmen an den Kriegen der Spartaner
teil, hatten aber zu den höheren Amtern und zur Volksversammlung
keinen Zutritt.
Den dritten Stand bildeten die Heloten. Auch sie wohnten vor
den Dorern im Lande; aber sie hatten sich der Einwanderung mit den
Waffen widersetzt und waren nach ihrer Niederlage Sklaven geworden.
Sie bebauten die Felder der Dorer und hatten diesen einen bestimmten Teil
der Ernte zu liefern; der Rest gehörte ihnen. Als Sklaven waren sie
Eigentum des Staates, nicht der einzelnen Spartaner.
§ 18. Staatsverfassung. Nach der Sage soll die spartanische Verfassung
das Werk des Gesetzgebers Lykurg gewesen sein. In Wirklichkeit aber
haben sich die Einrichtungen des spartanischen Staates im Laufe der Zeit
allmählich ausgebildet. An der Spitze des Staates standen zwei erbliche
Könige. Unter ihrem Vorsitz beriet ein Rat von 28 Geronten über
Krieg und Frieden, neue Gesetze und andere wichtige Angelegenheiten.
Die Geronten mußten mindestens 60 Jahre alt sein. Außer dem Rat
der Geronten gab es eine Versammlung des Volkes, an der jeder
Spartaner, der das 30. Lebensjahr zurückgelegt hatte, teilnehmen durste.
Der Rat legte seine Beschlüsse der Volksversammlung zur Entscheidung
vor. Die Mitglieder der Volksversammlung gaben ihr Urteil durch ein-