Full text: Griechische und römische Geschichte (H. 1)

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Geschichte der Griechen. 
3. Sparta. 
§ 16. Wenn auch die Sage vom trojanischen Kriege ein gemeinsames 
Unternehmen aller griechischen Helden meldet, so war doch das Volk 
in der spätem Zeit nie zu einem Staate vereinigt. In jeder Land- 
schaft, ja fast in jeder einzelnen Stadt bildete sich ein besonderes, von 
den andern unabhängiges Gemeinwesen. Den Griechen war Stadt und 
Staat dasselbe. 
Von den griechischen Städten wurden zwei im Laufe der Zeit so 
mächtig, daß es schien, als ob sie die übrigen Griechen zu einem Reiche 
vereinigen könnten: Sparta uud Athen. Die Geschichte dieser beiden 
Städte, die sich nach langem Wettbewerb um den Vorrang bekämpften 
und zugrunde richteten, wurde für das Schicksal des ganzen Volkes ent- 
scheidend. 
§ 17. Die Bewohner. Die Bevölkerung Lakouiens gliederte sich in drei 
Stände. Den ersten und herrschenden Stand bildeten die Spartaner. 
Sie waren die Nachkommen der eingewanderten Dorer. Nach der Er- 
obernng des Landes hatten diese die fruchtbare Ebene am Enrotas zu 
gleichen Teilen unter sich verteilt. 
Zum zweiten Stande gehörten die frühem Bewohner des Landes, 
die den einwandernden Dorern keinen Widerstand entgegengesetzt hatten. 
Ihnen wurde das Ackerland zugewiesen, das um die Besitzungen der 
Spartaner lag. Deshalb hießen sie die Umwohner oder mit griechischem 
Namen Periöken. Sie waren Me Bürger, aber ohne politische Rechte. 
Sie mußten Steuern zahlen und nahmen an den Kriegen der Spartaner 
teil, hatten aber zu den höheren Amtern und zur Volksversammlung 
keinen Zutritt. 
Den dritten Stand bildeten die Heloten. Auch sie wohnten vor 
den Dorern im Lande; aber sie hatten sich der Einwanderung mit den 
Waffen widersetzt und waren nach ihrer Niederlage Sklaven geworden. 
Sie bebauten die Felder der Dorer und hatten diesen einen bestimmten Teil 
der Ernte zu liefern; der Rest gehörte ihnen. Als Sklaven waren sie 
Eigentum des Staates, nicht der einzelnen Spartaner. 
§ 18. Staatsverfassung. Nach der Sage soll die spartanische Verfassung 
das Werk des Gesetzgebers Lykurg gewesen sein. In Wirklichkeit aber 
haben sich die Einrichtungen des spartanischen Staates im Laufe der Zeit 
allmählich ausgebildet. An der Spitze des Staates standen zwei erbliche 
Könige. Unter ihrem Vorsitz beriet ein Rat von 28 Geronten über 
Krieg und Frieden, neue Gesetze und andere wichtige Angelegenheiten. 
Die Geronten mußten mindestens 60 Jahre alt sein. Außer dem Rat 
der Geronten gab es eine Versammlung des Volkes, an der jeder 
Spartaner, der das 30. Lebensjahr zurückgelegt hatte, teilnehmen durste. 
Der Rat legte seine Beschlüsse der Volksversammlung zur Entscheidung 
vor. Die Mitglieder der Volksversammlung gaben ihr Urteil durch ein-
	        
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