Die Hohenzollern.
mühungen Friedrichs um die Wahl Sigismunds zum Deutschen
König und dann auch durch die ausgezeichneten Dienste, die er so-
wohl dem Deutschen Reiche, als auch dem Könige selbst in Ungarn
geleistet hatte. Von jetzt an ging aber den vielgeprüften Marken
erst die belebende und beglückende Sonne wahrhaft väterlicher Für-
sorge auf, und wie die Hohenzollern anfangs zum Segen Branden-
burgs herrschten, so später zum Wohle des von ihnen selbst ge-
schaffenen Preußischen Staates und weiterhin des wieder auf-
gerichteten Deutschen Reiches.
V. Die Herrschaft der Hohenzollern 14(5 bis jetzt,
1. Vorgeschichte der Hohenzollern.
Die Zollern in Schwaben. Die große Bedeutung, die das Ge- § 9.
schlecht der Zollern oder Hohenzollern in der Weltgeschichte
erlangte, macht es notwendig, ihre Geschicke von den Anfängen her
kennen^ zu lernen. Die Stammburg der Zollern liegt auf einem
steilen Fels der Schwäbischen oder Rauhen Alb in der Nähe der
Stadt Hechingen und ist durch König Friedrich Wilhelm IV.
würdig erneuert worden. Die ersten geschichtlich bekannten Grafen
sind Burchard und Wezel zur Zeit Kaiser Heinrichs IV.
(1056—1106); aber erst vom Ende des elften Jahrhunderts an
kann ein sicherer Stammbaum der Zollern hergestellt werden. Von
den v e r s ch i e d e n e n L i n i e n, in die sich die Familie verzweigte,
wurde diejenige am bedeutendsten, welche von dem Grafen Fried-
rich I. abstammte; denn aus dieser Linie ging Friedrich III. her-
vor, der sich mit der Erbtochter des Burggrafen von Nürn-
berg vermählte und dadurch nicht bloß ansehnliche Güter in
Franken und Osterreich erbte, sondern auch die Burggrafschaft von
Nürnbergs) erhielt. Er nannte sich seitdem Friedrich I. Seine
beiden Söhne teilten 1227 die Erbschaft in der Art, daß Konrad
das Burggrafentum und die fränkisch-österreichischen Güter, Fried-
rich II. dagegen die Grafschaft Zollern in Schwaben erhielt; von
l) Die heute noch erhaltene Burg war eine kaiserliche Pfalz. Das
5?v ^"kggrafen lag aber dicht neben dieser, wurde 1427 an die
Nürnberg verkauft und von den Bürgern gänzlich niedergerissen.
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