Einleitung. 3 
fällt die Universalhistorie — im Einklang mit der christlichen Zeitrechnung 
— in die Geschichte der Welt vor Christus, und in die Geschichte 
der Welt nach Christus. 
Die Zeit vor Christus zerfällt im Allgemeinen in zwei Perioden, in 
die Zeit des orientalischen Altertums, sodann in die Zeit des 
griechisch-römischen Altertums. 
Die Zeit nach Christus zerfällt ebenfalls in zwei Hauptperioden, in 
deren ersterer das Christentum nach Ueberwindung des Heidentums als 
Kirche die Verbindung mit dem Staat einging, bei der Durchdringung der 
Welt sich aber nicht frei von ihr erhielt und nach Erringung der Kirchenherrschaft 
auch nach der äußern Weltherrschaft trachtete, bis sie in völliger Verweltlichung 
das von ihr beherrschte Mittelalter schließt, — worauf in der zweiten Periode mit 
der Reformation der durch die Kraft des göttlichen Wortes bewegte Geist 
der Völker unter dem Vorgang der deutschen Nation die hierarchischen Bande 
abstreifte und in Kirche und Staat nach freieren Formen rang. 
2. Fon den verschiedenen Arten der Zeitrechnung. 
Die Chronologie oder Zeitrechnungskuude lehrt die Dauer und Auf¬ 
einanderfolge der Begebenheiten nach einem sichern Zeitmaßstabe berechnen. 
Man unterscheidet astronomische Chronologie, welche die Dauer der 
natürlichen, auf den Bewegungen der Erde und des Mondes fußenden 
Zeitteile bestimmt, und historische Chronologie, welche eine künstliche, 
d. i. willkürlich für den bürgerlichen Gebrauch angenommene Zeiteinteilung 
bei den verschiedenen Völkern angibt. 
, ^ei der historischen Zeitrechnung kommt es auf den Gebrauch an, den 
die geschichtlich merkwürdigen Völker von den astronomisch-mathematischen 
Bestimmungen der Zeitmaße gemacht haben. Vor Allem ist der Unterschied 
zwischen Mondjahren und Sonnenjahren in's Auge zu fassen. Das Mond¬ 
jahr hat 354 Tage, 8 Stunden, 48 Minuten, 38 Secunden, und 12 
Tertien; das Sonnenjahr hat 365 Tage, 5 Stunden, 48', 47", 48'", 
so daß 33 Mondjahre — 32 Sonnenjahren sind. 
Von der astronomischen Zeitbestimmung weicht die bürgerliche ab. 
Das bürgerliche Mond- und Sonnenjahr suchte man durch Schalttage (dies 
intercalares) dem astronomischen zu nähern. 
Die Aegypter zählten nach Sonnenjahren, die mit der Herbstnachtqleiche 
begannen. Die Dauer eines solchen Jahres bestimmten sie nach gewissen, der 
mm ^ eigentümlichen Erscheinungen, z. B. nach dem Eintritt der 
Jitlflut. Ihr bürgerliches Jahr begann mit dem Aufgang des Sirius in der 
Sommersonnenwende und hatte 12 dreißigtägige Monate und 5 Ergänzungstage. 
pmSma iÄnte/ Unb falbster hatten wahrscheinlich Mondjahre, deren 
Zt l Sonaten öon 29 bis 30 Tagen, siebentägigen Wochen und zwölf- 
pnbtgen Tagen bestand die mit Sonnenuntergang anfingen. Eine ähnliche Rech- 
*re fcmitlfäe Völker, namentlich die Hebräer, Syrier, Araber. 
fachen hatten ein Mondjahr von 354 bis 355 Tagen. Das 
Oslnn Athener, das mit der Sommersonnenwende be- 
LTrnnn h \ 5Uerft *c 30 ^9™, dann nach Solon's Ver- 
b^ng von abwechselnd 29 und 30 Tagen. Jeder Monat zerfiel in 3 De- 
Der Tag begann, wie bei den Israeliten, mit dem Sonnenuntergang.
	        
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