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verließ die Ncichsvölkcr und ging, einen andern Angriff zu ord¬ 
nen, nach Lindau, während der Graf Heinrich von Für- 
stenbcrg mit 15,000 Mann bei Dorn eck eindringen sollte. 
Dieser aber war nicht auf seiner Hut; er glaubte das eidgenös¬ 
sische Heer noch weit entfernt und wurde so unerwartet im Lager 
überfallen, daß er selbst einer der Ersten im Gefechte seinen Tod 
fand. Dies war die blutigste und letzte Schlacht. Selbst die 
Sieger waren des verheerenden Krieges herzlich müde und zum 
Frieden geneigt, da sie, ihrer Tapferkeit und ihres Glücks unge¬ 
achtet, großen Verlust erlitten hatten, auch bereits einen drücken¬ 
den Mangel an Salz und Getreide empfanden; und so ward 
denn am 22. September 1499 zu Basel der Friede geschloffen, 
in welchem von keinen Forderungen des Reiches mehr die Rede 
war. Der erlittene Schaden wurde gegen einander aufgehoben, 
das Eroberte zurückgegcbcn, und der Streit zwischen Tirol und 
Graubünden zu einem gütlichen Vergleiche ausgesetzt. 
Das war der Ausgang eines kurzen erbitterten Krieges, in 
welchem über 20,000 Menschen geblieben, gegen 2000 Dörfer, 
Flecken und Schlösser abgebrannt und bei dreißig Meilen Landes 
verwüstet worden waren. Statt die Eidgenossen zur Vereinigung 
mit dem schwäbischen Bunde zu bringen, musste sie der Kaiser 
auch vom Reichsverbande in der Hauptsache lossprcchcn, wie¬ 
wohl die förmliche Trennung der Schweiz von Deutschland erst 
nach anderthalb Jahrhunderten, nämlich im westphälischen Frie¬ 
den erfolgte, wie wir solches seiner Zeit sehen werden. — 
Glücklicher war Maximilian in einem Kriege, welcher im 
Inneren von Deutschland selbst ausbrach und der zugleich den 
Beweis liefert, wie wenig der That nach das Landfriedensgebot 
nebst dem Kammergcrichte mit ihren beschränkten Mitteln im 
Stande waren, eine wirkliche Staatsgewalt zu ersetzen. Es ent¬ 
spann sich derselbe, um das Erbe des Herzogs Georg von 
B a i e r n - L a n d s h u t, genannt der Ne i ch e. 
Die Prinzen des baierischcn Fürstenhauses hatten, che das 
Recht der Erstgeburt in der ersten Hälfte deö sechzehnten Jahr¬ 
hunderts festgesetzt wurde, von Zeit zu Zeit sogenannte Rutz- 
theilungen der baierischcn Lande unter sich vorgenommen, jedoch 
mit der Einschränkung, dass Prinzessinnen, so lauge-im Gcsammt- 
hause ein männlicher Stamm vorhanden war, Land und Leute 
nie erben konnten. Im Anfänge des sechzehnten Jahrhunderts
	        
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