Contents: Alte Geschichte (Teil 1)

12 Von der dorischen Wanderung bis zum Anfang der Perserkriege. 
eine reiche Erfahrung erworben hatte, in seiner Vaterstadt Ruhe und 
Ordnung wiederherzustellen.1 
Nachdem er zunächst den kretischen Seher Epimenides berufen hatte, um 
die Blutschuld des klonischen Frevels zu sühnen, entflammte er seine 
Mitbürger durch ein von ihm verfaßtes Gedicht zu einer Unternehmung 
gegen die Insel Salamis und brachte dieselbe in kurzer Zeit wieder in 
den Besitz Athens. Alsdann verband er alle Parteien zu einem gemein- 
samen Unternehmen, dem (ersten) heiligen Kriege, zum Schutz des delphischen 
Orakels. Da Solon durch seine dem Vaterlande geleisteten Dienste zu 
hohem Ansehen gelangt war, wurde er zum Archon gewählt. 
In dieser Stellung war sein Streben darauf gerichtet, eine Versöhnung der 
Parteien herbeizuführen. Nachdem er die allzustrengen Gesetze des Drakon 
abgeschafft und die Schuldenlast der niederen Stände erleichtert hatte (was er 
durch eine Änderung des Münzfußes erreichte), gab er dem Staat emüteui 
Verfassung, welche den Frieden im Innern wiederherstellte und den Grund zu 
Athens raschem Emporblühen legte. Durch diese Verfassung wurde die bis- 
herige Adelsherrschaft (Aristokratie) aufgehoben und ein neues Bürgertum ge- 
schaffen, welches nun ebenfalls einen Anteil an der Staatsverwaltung erhielt. 
Die Grundzüge der folonischen Gesetzgebung sind folgende: 
Die Bürger teilte Solon nach dem Vermögen (d. h. nach dem Ertrage 
ihres Grundbesitzes) in vier Klaffen und bestimmte darnach ihre Rechte 
und Pflichten im Staat. 
Die erste Klasse umsaßte 
1. die „Fünfhundertscheffelmänner", welche einen jährlichen Reinertrag 
von mindestens 500 Scheffel Getreide oder 500 Maß Öl hatten. 
Die zweite Klasse umfaßte 
2. die Ritter, welche mindestens 300 Scheffel Getreide oder ebenso 
viel Maß Ol ernten mußten. Die dritte 
3. jlie ,»(§elp ajltmä nna^' (so genannt von ihrem Maultiergespann), 
welche mindestens 150 Scheffel Getreide oder ebenso viel Öl ernteten; die vierte 
4. die Lobnarbeiter, welcke einen Acker von geringerem Reinertrag 
als von 150 Scheffel oder gar keinen Grundbesitz hatten. 
Die oberen Klassen zahlten höhere Steuern, hatten dafür aber auch 
größere Rechte. Anfangs fielen zwar dimTEM, der den größten Grund- 
besitz und das meiste Vermögen besaß, noch die höheren Ämter zu; sobald 
aber auch andere Bürger, die sich durch Handel oder Gewerbe ein größeres 
Vermögen erworben hatten , in eine höhere Klaffe ausrückten, so waren 
auch diese berechtigt, jene Ämter zu bekleiden. 
Die beiden ersten Klassen dienten als Reitet:, die dritte Klasse stellte 
die Hopliten oder Schwerbewaffneten, die vierte Klaffe, als abgabenfrei, 
war in der Regel auch nicht kriegspflichtig und diente nur im Notfall 
unter den Leichtbewaffneten und auf der Flotte. 
Die Staatsgewalten waren 
1. die nenn Archonten, welche nur aus der ersten Klasse gewählt 
wurden und jährlich wechselten. Ihnen zur Seite stand 
1 Solon gehört zu den sieben Weisen, zu welchen noch gerechnet werden: 
Kleobulus von Lindus, Periander von Korinth, Pittakus von Lesbos, Bias 
von Priene, Chilon von Sparta, Thales von Milet.
	        
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