Erster Zeitraum. Das Zeitalter der Wanderungen und der Gesetzgebung. 13
als Vorsitzenden bestand. Er besorgte alle Staatsangelegenheiten und
beriet über die Gesetze, welche der Volksversammlung vorgelegt wurden.
c) Die Volksversammlung, die aus allen über 30 Jahre alten
Vollbürgern bestand, wurde regelmäßig zur Vollmondszeit abgehalten.
Sie wählte die Beamten und entschied über Krieg und Frieden und
über Verträge, die mit andern Völkern abgeschlossen werden sollten.
d) Die fünf Ephoren führten die Aufsicht über die Sitten, ge-
langten jedoch allmählich zu solcher Macht, daß sie selbst die Könige
zur Rechtfertigung ziehen durften. Sie verwalteten ihr Amt immer
nur ein Jahr.
4. Die bürgerliche Ordnung. Bei der geringen Anzahl der
herrschenden Dorier mußten alle Einrichtungen des spartanischen
Staates auf den Krieg berechnet sein. Es mußte deshalb vor allem
für eine tüchtige kriegerische Erziehung der Jugend gesorgt
werden. Das mauerlose Sparta sollte ein Heerlager sein, der Spar-
taner sich ausschließlich dem Waffendienst widmen. Nachdem der
spartanische Knabe das siebente Jahr erreicht hatte, gehörte er nicht
mehr der Familie, sondern dem Staate an; er wurde in einer öffent¬
lichen Erziehungsanstalt großgezogen, schlief mit seinen Altersgenossen
in gemeinsamen Räumen auf Biuseustreu, wurde in den Waffen ge-
übt, körperlich abgehärtet und an Zucht und Ordnung gewöhnt. Feld-
diebstahl war als Förderung der Kriegslist gestattet. Mit dem 20.
Jahre begann der Spartaner den eigentlichen Dienst im Feldheere,
das seine Stärke in dem schwergerüsteten Fußvolk (Hopliteu) besaß.
Die Zeltgenossen speisten auch zusammen bei den gemeinsamen Mahl-
zeiten der Bürger (Syssitieu mit der schwarzen Snppe), denen sich
selbst die Verheirateten nicht entziehen durften. Tapferkeit, Gehorsam,
Mäßigkeit und Schlagfertigkeit in der Rede (Lakonismus) kennzeichneten
den Spartaner. Die Strafe, welche auf Auswanderung gesetzt war,
und das Gebot, kein anderes als eisernes Geld zu besitzen, sollten der
Habsucht und der Entartung der Sitten entgegenarbeiten. Damit aber
jeder im Staate sein gesichertes Auskommen hatte, war die Ackerflur
der Enrotasebene in gleich große Grundstücke geteilt, die unter die
Spartiateufamilieu verteilt und von mehreren Helotenfamilien bewirt-
schastet wurden. Diese Güter durften von ihren Besitzern nicht ver-
kauft werden und gingen immer auf den ältesten Sohn über.j
5. Tie Eroberungskriege der Spartaner. Die kriegerische
Kraft und Tüchtigkeit, die die Spartaner durch soldje Gesetze gewannen.