Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

Erster Zeitraum. Das Zeitalter der Wanderungen und der Gesetzgebung. 13 
als Vorsitzenden bestand. Er besorgte alle Staatsangelegenheiten und 
beriet über die Gesetze, welche der Volksversammlung vorgelegt wurden. 
c) Die Volksversammlung, die aus allen über 30 Jahre alten 
Vollbürgern bestand, wurde regelmäßig zur Vollmondszeit abgehalten. 
Sie wählte die Beamten und entschied über Krieg und Frieden und 
über Verträge, die mit andern Völkern abgeschlossen werden sollten. 
d) Die fünf Ephoren führten die Aufsicht über die Sitten, ge- 
langten jedoch allmählich zu solcher Macht, daß sie selbst die Könige 
zur Rechtfertigung ziehen durften. Sie verwalteten ihr Amt immer 
nur ein Jahr. 
4. Die bürgerliche Ordnung. Bei der geringen Anzahl der 
herrschenden Dorier mußten alle Einrichtungen des spartanischen 
Staates auf den Krieg berechnet sein. Es mußte deshalb vor allem 
für eine tüchtige kriegerische Erziehung der Jugend gesorgt 
werden. Das mauerlose Sparta sollte ein Heerlager sein, der Spar- 
taner sich ausschließlich dem Waffendienst widmen. Nachdem der 
spartanische Knabe das siebente Jahr erreicht hatte, gehörte er nicht 
mehr der Familie, sondern dem Staate an; er wurde in einer öffent¬ 
lichen Erziehungsanstalt großgezogen, schlief mit seinen Altersgenossen 
in gemeinsamen Räumen auf Biuseustreu, wurde in den Waffen ge- 
übt, körperlich abgehärtet und an Zucht und Ordnung gewöhnt. Feld- 
diebstahl war als Förderung der Kriegslist gestattet. Mit dem 20. 
Jahre begann der Spartaner den eigentlichen Dienst im Feldheere, 
das seine Stärke in dem schwergerüsteten Fußvolk (Hopliteu) besaß. 
Die Zeltgenossen speisten auch zusammen bei den gemeinsamen Mahl- 
zeiten der Bürger (Syssitieu mit der schwarzen Snppe), denen sich 
selbst die Verheirateten nicht entziehen durften. Tapferkeit, Gehorsam, 
Mäßigkeit und Schlagfertigkeit in der Rede (Lakonismus) kennzeichneten 
den Spartaner. Die Strafe, welche auf Auswanderung gesetzt war, 
und das Gebot, kein anderes als eisernes Geld zu besitzen, sollten der 
Habsucht und der Entartung der Sitten entgegenarbeiten. Damit aber 
jeder im Staate sein gesichertes Auskommen hatte, war die Ackerflur 
der Enrotasebene in gleich große Grundstücke geteilt, die unter die 
Spartiateufamilieu verteilt und von mehreren Helotenfamilien bewirt- 
schastet wurden. Diese Güter durften von ihren Besitzern nicht ver- 
kauft werden und gingen immer auf den ältesten Sohn über.j 
5. Tie Eroberungskriege der Spartaner. Die kriegerische 
Kraft und Tüchtigkeit, die die Spartaner durch soldje Gesetze gewannen.
	        
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