Full text: Deutsche Geschichte der Neuzeit (Bd. 3)

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Maximilian I. 1493—1519. 
Jede Selbsthilfe, das Faustrecht und das Fehderecht, sollte für alle Zeiten 
verpönt sein. Die Reichsunmittelbaren, d. h. die Kurfürsten, die weltlichen 
und geistlichen Fürsten, die Grafen, Reichsritter und Reichsstädte sollten künftig 
alle ihre Rechtshändel vor dem Reichskammergericht zum Austrag bringen; die 
Reichsmittelbaren konnten, sofern ihr Landesherr nicht das Privilegium de 
non appellanclo hatte, von den Landesgerichten an jenes oberste Reichsgericht 
appellieren. Das Reichskammergericht hatte seinen Sitz lange in Speyer, von 
1689—1806 in Wetzlar. — Die zehn Kreise waren der österreichische, bur- 
gundische, kurrheinische, fränkische, bayerische, schwäbische, oberrheinische, westfälische, 
ober- und niedersächsische. Nicht einbegriffen waren Schweiz, Böhmen, Mähren, 
Schlesien, Lausitz und Preußen. 
Da der Kaiser aus die Besetzung des Reichskammergerichtes und auf 
die Vollstreckung seiner Entscheidungen geringen Einfluß hatte, war Maxi- 
milian I. nur ungern auf diese Neuerungen eingegangen. Umgekehrt wider- 
strebten die Reichsstände, d. h. die (250) Mitglieder des Reichstags, die 
Kurfürsten, Fürsten und Reichsstädte, seinem Plane, eine allgemeine Reichs- 
steuer, den sogenannten gemeinen Pfennig, oder eine allgemeine Reichsaus- 
Hebung einzuführen, obwohl jene nur auf 250 000 st., diese nur auf 30 000 
Mann veranschlagt war. Die Reichsstände hielten an dem alten Brauche 
fest, nur einen bestimmten Beitrag an Geld und an Mannschaft für das 
Reich zu leisten, und diese Matrikularbeiträge oder Truppenkontingente 
sammelten sie einzeln als Landesherren selbständig in ihren Gebieten, nicht 
der Kaiser. 
Das Verzeichnis, in dem die Beiträge der einzelnen Reichsstände aufgeführt 
waren, nannte man Matrikel. Da die „Reichshilfe" für große Unternehmungen 
nicht genügte, mußten Truppen um Sold angeworben werden. Solche Söldner 
(ital. soldati) waren die Landsknechte (ministri provinciae). Für ihre Aus¬ 
bildung hat Maximilian I. soviel gethan, daß er sich den Vater der Landsknechte 
nennen konnte. Je 400 bildeten ein „Fähnlein"; davon waren nur 25—50 
mit Hakenbüchsen versehen, etwa 100 führten die Hellebarde, die andern bloß 
einen Spieß. 
Ebensowenig wie im Reiche, konnte Maximilian I. das kaiserliche An¬ 
sehen nach außen zur Geltung bringen. Die Könige von Frankreich, deren 
wohlgefügter Staat bis an die Alpen vorgerückt war, griffen nach Italien 
1499 über und eroberten Mailand; die Schweizer zwangen ihn (1499), sie als 
„Reichsverwandte" von den Reichspflichten zu entbinden; die Venetianer 
sperrten ihm den Weg, als er (1507) zur Kaiserkrönung nach Rom ziehen 
wollte; seinen Lieblingswunsch, einen Kreuzzug gegen die Türken, brachte 
er nie zur Ausführung. Jenes Vorgehen der Venetianer hatte die Folge, 
daß Maximilian I. auch ohne päpstliche Krönung 1508 den Titel eines
	        
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