Die unumschränkte Macht der Fürsten. 37
Gewinn 1509 zurückkehrten. Die Welser in Augsburg ließen sich von Karl V. für
ein Darlehen Venezuela verpfänden. Der deutsche Handel sank, weil das Ansehen
des deutschen Reiches gesunken war. Durch den westfälischen Frieden endlich wurden
wichtige Wasserwege gesperrt, der Rhein von Holland, die Oder von Schweden.
Die Künste des Friedens fanden natürlich bei einem Gefchlechte, das
unter dem Kriegslärm aufgewachsen war, wenig Pflege. Die Schulen, für
die im 16. Jahrhundert eifrig gesorgt worden war, und die einst hoch¬
geachteten Wissenschaften litten Not; selbst den großen Keppler ließ man
in Dürftigkeit sterben (1630). Je tiefer aber Bildung und Geschmack in
Deutschland sanken, desto leichter ließ man sich vom Ausland blenden.
Humanismus und Renaissance waren aus Italien gekommen, durch Karl V.
machte sich spanischer Einfluß geltend, seit dem dreißigjährigen Kriege be-
gann man in Sprache und Sitte den Franzosen nachzuäffen.
Die spanische Tracht, die bis zum dreißigjährigen Krieg vorherrschte, schrieb vor:
steife Halskrause, kurzen Mantel, gepuffte Kniehosen (Schnurrbart und Kirnham.
II. Das Zeitalter der unumschränkten Fürsten-
macht unö der Kabinettskriege.
1648-1789.
Die Macht der Fürsten wurde vermehrt durch die Ausnahme des
römischen Rechtes, wornach der Wille des Fürsten Gesetz war, sowie
durch die Reformation, wodurch die Fürsten das ius reformandi und
damit auch größeren Einfluß auf die kirchlichen Angelegenheiten erhielten.
Umgekehrt war die Kraft des Adels feit der Sickingenfchen Fehde gebrochen,
die Macht der Geistlichkeit durch die Reformation eingeschränkt, der
Reichtum der Städte durch die Kriege erschöpft. Die Vertreter des Adels,
der Geistlichkeit und der Städte, die sog. Landstände, ohne deren Zu-
stimmung früher keine Steuern erhoben werden konnten, verloren diefes Recht
und wurden bald überhaupt nicht mehr einberufen. Der Landesherr erhob
eigenmächtig die Steuern und vermehrte feine Einkünfte durch indirekte
Steuern, indem er auf Salz, Brot, Fleisch, Wein und Bier Abgaben legte.
Mit diesen Geldern bezahlten die Fürsten ihre Beamten und ihre
stehenden Heere. Die bezahlten und deshalb abhängigen Beamten brachten
den fürstlichen Willen im Innern, die stehenden Heere nach außen zur
Durchführung. Die Fürsten entschieden allein über Krieg und Frieden,
und die in den fürstlichen Kabinetten beschlossenen Kriege wurden vornehm-