Rückblick.
eine große Gefahr brachte die Zeit der letzten Hohenstaufen
und des Interregnums über Deutschland: die Entfremdung zwischen
dem Süden und dem Norden/) Doch wurde gerade im Norden, der
sich aus sich selbst angewiesen sah, durch die Ritter des Deutschordens
und durch den Städtebund der Hansa Großartiges geleistet. Der
Schauplatz der deutschen Geschichte erweiterte sich nach Nordosten hin.
Überhaupt hat sich die deutsche Volkskraft im 12. und 13. Jahrhundert
trotz der Einbuße des kaiserlichen Ansehens mächtig geregt und gehoben:
das Rittertum feierte seine Glanzzeit, die Städte blühten auf, Dicht-
kuust und Baukunst schufen unvergängliche Denkmale.
Das Rittertum.
Seit den Kämpfen gegen die Ungarn bildete die Reiterei den 73
Kern der deutschen Heere. Die Heere, die den Kaisern auf ihren weiten
Kriegszügen, namentlich auf ihren Römerzügen folgten, waren Reiterheere.
Die Reiter mußten in schwerer Rüstung dienen. Dazu gehörten außer
den Trutzwaffen, Schwert und Lanze, als Schutz Waffen: die
Brünne, ein Panzerhemd aus Metallringen, das bis gegen die Knie
hinabreichte und auch Hände, Hals (Halsberge), Kinn, Stinte und den
Hinterkopf bedeckte. Darüber wurde der Helm gesetzt, der durch Metall-
spaugen auch Nase und Wangen (Visier) schützte. Der ärmellose Waffen-
rock wurde früher unter, später über der Brünne getragen und übertraf
diese an Länge. Der Waffenrock war aus Wolle oder Seide und mit Ab-
zeichen (Wappenrock) verziert. Auch der dreieckige Schild war mit Wappen-
bildern bemalt oder wenigstens in bunte Felder eingeteilt. Die Beine
schützte ein eng anliegender Kettenpanzer. Jeder Kriegsmann hatte sich selbst
auszurüsten.
Eine so kostbare Rüstung samt Reitpferd konnten sich nur die Be-
gitterten anschaffen. Daher galt der Reiterdienst für vornehmer als der
zu Fuß. Die Reiter schlössen sich als Ritter zu einem bevorzugten
Stand zusammen, dem anzugehören selbst Fürsten und Königen zur Ehre
gereichte.2) Die Aufnahme in den Ritterstand durch die Erteilung des
Ritterschlages (Schwertleite) geschah unter großer Feierlichkeit. Bedingung
hiefür war (Ritterbürtigkeit und) ritterliche Erziehung. Dazu gehörte
') Das drückt sich auch in den beiden Rechtsbüchern, dem Sachsenspiegel (um 1230)
und dem Schwabenspiegel (um 1275) aus.
2) Die Ritter bildeten den Wehrstand, die Bauern (größtenteils unfrei) nur mehr
den Nährstand, die Geistlichen immer noch fast allein den Lehrstand.