England im 17. Jahrh. — Zustände in Deutschland nach dem Dreiszigjähr. Kriege. I .Vi
5. Jakob II. setzte den Kampf gegen das Parlament fort und nahm
entgegen der Testakte Katholiken in hohe Ämter und Offizierstellen auf.
Als nun 1688 durch die Geburt eines Kronprinzen die katholische Thron- 1688.
folge gesichert schien, einigten sich Whigs und Torys und riefen den Statt¬
halter von Holland, Wilhelm III. von Oranien, herbei, der mit Jakobs
protestantischer Tochter Maria vermählt war. Nach seiner Landung gingen
die königlichen Truppen zu ihm über, Jakob entfloh nach Frankreich.
6. Wilhelm III. genehmigte die Bill of rights, das Grundgesetz
der englischen Verfassung, das die Befugnisse des Königs und des Parla¬
ments genauer festsetzte, als es bisher geschehen war. Es bestimmte u. a.,
daß die Minister dem Parlament für ihre Amtshandlungen verantwortlich
seien, und begründete somit die parlamentarische Regierungsweise:
das Ministerium wird immer aus Mitgliedern der Partei gebildet, die im
Unterhause die Mehrheit hat.
Wilhelm III. und seine Schwägerin und Nachfolgerin Anna nahmen
an den Kriegen gegen Ludwig XIV. teil. 1714 kam das verwandte Haus 1714.
Hannover auf den Thron.
Die englischen Könige des 17. und 18. Jahrhunderts und verwandte deutsche Fürsten.
Jakob I., f 1625.
Elisabeth, verm. mit Karl I., f 1649.
Friedrichs, von der Pfalz.
Karl Ludwig Sophie, verm. mit Karl 11., Jakob 11.,
von der Pfalz. Ernst August f 1685. entthront 1688.
von Hannover.
Elisabeth Georg 1. Sophie Charlotte, Maria, verm. Anna,
Charlotte, verm. v.Hannover verm. mit mit Wilhelm Hl. t 1714.
mit Philipp und England, Friedrich I- von Oranien,
von Orleans. t 1727. von Preußen. f 1702.
Sophie Dorothea, Georg 11-, 1 1760.
verm. mit I
Friedrich Wilhelm 1. Friedrich.
von Preußen. |
Georg HL, t 1820.
§ 121. Zustände in Deutschland nach dem
Dreißigjährigen Kriege.
1. Staatliches Leben. Das Reich war, nachdem eine Bestimmung
des Westfälischen Friedens die Unabhängigkeit der Fürsten anerkannt Hatte,
wenig mehr als ein bloßer Name. Der Reichstag, an den der Kaiser
in allen wichtigen Angelegenheiten gebunden war, bestand mit seiner früheren
Einteilung und VerHandlungsweise weiter. Seit 1663 tagte er in Regens- 1663.
bürg ohne Unterbrechung. Die Reichsstände erschienen nicht mehr persönlich,
sondern ließen sich durch Gesandte vertreten, wodurch der Geschäftsgang