Full text: Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte

§ 13. Johann Sigismund 1608—19. 
des Hauptleiters sowohl der Verwaltung als der Rechtspflege, da er 
zugleich den Vorsitz auf den Landtagen wie im Hof- und Kammergericht 
hatte. Auch der Wirkungskreis dieses Gerichts ward erweitert und die 
Rechtspflege überhaupt durch eine neue Gerichtsordnung wesentlich 
gehoben. Zur Förderung wissenschaftlicher Bildung diente besonders die 
ans dem Schlosse Joachimsthal in der Ukermark gegründete Fürsten- 
schule (jetzt Joachimsthaler Gymnasium zu Berlin). 
Das aus die Erwerbung Preußens gerichtete Streben seiner Vor- 
gänger nahte sich unter Joachim Friedrich seiner Verwirklichung um 
einen bedeutenden Schritt, da dieser Kurfürst als Gemahl der jüngeren 
Tochter des blödsinnigen Herzogs Albrecht 1605 die Vormundschaft und 
Regentschaft in Preußen erlangte. Aber erst sein Sohn 
9. Johann Sigismund 1608 — 19, der mit der älteren Tochter 
des Herzogs vermählt war, vereinigte nach dem Tode seines Schwieger- 
vaters 1618 Preußen und Brandenburg. Außer diesem Herzogtum, 
über dessen Anfall weiter unten das Nähere angegeben wird, erwarb er 
durch Erbschaft einen Teil der jülichfchen Länder. 
Die Grafen von der Mark hatten durch Heirat zunächst Kleve 
und Ravenstein und dann unter dem Herzoge Johann III. auch Jülich, 
Berg und Ravensberg erworben.1 Da mit dem Herzoge Johann 
Wilhelm 1609 der Mannesstamm erlosch, erhoben zugleich der Kurfürst 
Johann Sigismund von Brandenburg als Schwiegersohn der 
älteren Schwester des Erblassers und Wolfgang Wilhelm von Pfalz- 
Neu bürg als direkter männlicher Nachkomme der jüngeren Schwester 
Erbansprüche, welche Ansprüche letzterer noch besonders dadurch stützte, 
daß seine Mutter noch lebte, wogegen mit dem schon früheren Tode der 
1 Als der Mannesstamm des klevischen Grafenhauses 1368 mit Johann 
erlosch, fiel die Grafschaft infolge der Vermählung der Erbtochter Margarete mit dem 
Grafen Adolf IV. von der Mark an dessen Söhne. Adolf VI. wurde 1417 zum 
Herzog erhoben. Er erwarb auch die Grafschaft Ravenstein. Unter dem Herzoge 
Johann I. erfolgte 1463 die Vereinigung von Kleve, Ravenstein und Mark. Berg 
kam uach dem Tode des letzten Grafen Adolf IV. 1348 durch dessen Tochter Marga- 
rete an Otto IV. von Ravensberg und durch deren einzige Erbin, die auch Margarete 
hieß, an Gerhard von Jülich. Sein Sohn Wilhelm wurde 1380 zum Herzoge 
von Berg ernannt. Ihm folgte Adolf, der 1423 nach dem Tode seines Vetters, des 
Herzogs Reinald von Jülich, die Herzogtümer Berg und Jülich verband. Da er 
1473 ohne Nachkommen starb, fielen die beiden Herzogtümer an seinen Neffen, Gerhard 
von Ravensberg. Die Vermählung seiner Enkelin Maria mit Johann III. von Kleve 
bewirkte 1521 die Vereinigung von Jülich, Berg und Ravensberg mit Mark, Kleve 
und Ravenstein. 
Johann III. von Kleve, Mark und Ravenstein j 1539 
Gem. Maria von Berg, Jülich und Ravensberg. 
Sibylla Wilhelm der Reiche s 1592 
Gem. Joh. Friedr. v. Kursachsen. Gem. Maria von Österreich. 
Johann Wilhelm Maria Eleonore f 1608 Anna f 1632 Magdalena f 1633 
f 1609. Gem. Albr. Fr. Gem. Philipp Ludwig Gem. Johann v. 
v. Preußen. v. Pfalz-Neuburg. Pfalz-Zweibrücken. 
Anna Wolfgang Wilhelm. 
Gem. Joh. Sigismund 
v. Brandenburg.
	        
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