Full text: Beschreibende Geographie

Staaten. 41 
oder brah minische Religion, welche sich bis heute erhalten hat, und zwar 
in ihrer Heimat, welches letztere von der ebenfalls aus hohem Alterthum 
erhaltenen monotheistischen Religion, der jüdischen, nicht gilt, deren 
Bekenner über die halbe Erde . zerstreut sind l. — Die drei verbreitetsten 
Religionen der Gegenwart sind neueren Ursprungs und stammen 
sämmtlich aus Asien her; das vorzüglich in Europa und Amerika verbreitete 
Christenthum hat dieselbe Heimat mit dem Judenthum, und der 600 
Jahre jüngere, hauptsächlich in Vorderasien und Afrika verbreitete Muha- 
medanismus oder Islam stammt ebenfalls aus der semitischen Welt; wäh- 
rend der 600 Jahre ältere und gewölMlich zu den höheren Formen des 
Heidenthums gerechnete Buddhismus Hinterasiens indischen Ursprungs 
ist, wie der alte Brahmismus. Diese weitverbreiteten Religionen erscheinen 
wieder in mehrere Secten, beziehungsweise Kirchen, getheilt, welche im 
Christenthum am zahlreichsten und ausgeprägtesten sind und sich durch Mis- 
sionen, vornehmlich unter den Heiden, weiter auszubreiten streben 
' Die Anzahl der „Heiden" ini obigen Sinn mag 320 unter den 1300 Mill. be- 
tragen, wovon 600 Mill. Buddhisten, 150 Mill. Brahmisten, der Rest (70 Mill.) rohe 
Heiden sind; übrigens neigen sich gewisse Secten oder Klassen in jenen beiden Religionen 
stark zum Monotheismus- Unter den 480 Mill. Monotheisten sind etwa 6 Mill. Ju- 
den, 84 Mill. Muhamedaner, 390 Mill. Christen. 
2 Sie theilen sich zunächst in die morgenländischen und abendländischen; jene beste¬ 
hen aus der griechischen („orthodoxen") Kirche (80 Mill.) und verschiedenen jetzt unter 
die Muhamedaner versiirengten Resten der alten Kirche des Orients; diese bestehen aus 
der katholischen (römischen) Kirche (unter dem Papst) mit 190 und aus den verschiedenen 
(neueren) protestantischen Kirchen und Secten mit 120 Mill. 
§. 36. Staaten. — Noch wichtiger für die Geographie sind die poli- 
tischen Vereine der Menschen, welche man Staaten nennt, d. h. Vereine zu 
Schutz und Wohlfahrt unter gemeinsamem Gesetz uud Oberhaupt auf dem 
Grund eines Landesraums und, was zwar nicht unumgänglich, aber sehr 
wesentlich ist, einer (wenigstens vorherrschenden) Nationalitätl. Denn sie 
sind zugleich Abtheilungen des Landes, welche der Mensch abgegränzt hat, 
und die Länder der Erde (der Hauptgegenstand der besonderen Geographie) 
beruhen mindestens ebensosehr auf politischen als natürlichen Gränzen (§. 
lö)2. Häufig haben die Staatengebiete weder natürliches. l1,i) noch „ab- 
gerundete" Gränzen, ja sie durchkreuzen einander manchmal uud haben ab¬ 
getrennte Stücke (Enclaven, Exclaven). — Die Staaten der Erde unter- 
scheiden sich sehr nach der Größe, wobei sowohl Flächenraum als Volks- 
menge in Betracht konnnt, sowie nach dem Grad der Selbständigkeit und 
Macht, welcher nicht lediglich auf der Größe beruht Es gibt Staaten 
von wenigen Quadratmeilen Landes und einigen Myriaden Seelen bis zu 
Hunderttausenden von Q.M. imd Hunderten von Mill. Manchmal bilden 
mehrere Staaten zusammen eine höhere politische Einheit: sei es daß meh- 
rere für sich gleich „souveräne" Staaten zu einem St aaten bünd oder 
einem Bundesstaat sich vereinigt haben; sei es daß halb so uv eräne 
Staaten unter der Oberhoheit (Suzeränität) eines mächtigeren als dessen 
Vasallen oder Schutzstaateu stehen; sei es endlich, daß gänzlich von einander 
unabhängige Staaten ein gemeinschaftliches Oberhaupt haben oder in „Per- 
sonalunion stehen. Inden beiden letzteren Fällen, sowie in einem Bun¬ 
desstaat mit einem überwiegenden Herrscherstaat hat man ein eigentliches 
Reichs. Die kleineren Staaten, deren es gegenwärtig eine sehr beträcht¬
	        
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