I. Die Anfänge unsres Staates. — IL Kurfürsten aus dem Hause Hohenzollern- 51
Übergang der Markgrafschafl Brandenburg an das Kaus Bayern.
Nach dem Aussterben der Familie Albrechts des Bären wurde die
Markgrafschaft dem Hause Bayern verliehen.
Erhebung der Markgrafschaft zum Kurfürstentum. Im Jahre 1356
wurde die Markgrafschaft Brandenburg zum Kurfürstentum erhoben.
Dies geschah durch das Reichsgesetz, das die Goldne Bulle genannt
wird. Kaiser Karl IV. bestimmte in der Goldnen Bulle, daß sieben
Fürsten das Recht haben sollten, den Kaiser zu wählen. Die Fürsten
wurden Kurfürsten, d. h. Wahlfürsten, genannt. Die sieben Kur-
sürsteu waren: die Erzbischöse von Mainz, Cöln und Trier, der Pfalz-
graf des Rheins, der in Heidelberg wohnte, der König von Böhmen, der
Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgraf von Brandenburg.
Die Wahl des Kaisers geschah zu Frankfurt am Main, die Krönung
zu Aachen. Nach der Krönung fand das Krönungsmahl statt. Der
Saal, in dem es gehalten wurde, ist heute noch im Aachener Rathause
zu sehen.
Bei dem Krönungsfeste übten die vier weltlichen Kurfürsten die
sogenannten Erzämter ans. Der Pfalzgraf des Rheins war Erz-
truchfeß, d. h. er setzte dem Kaiser die Speisen vor; der König von
Böhmen war Erzmundschenk, d. h. er kredenzte dem Kaiser den Wein;
der Herzog von Sachsen war Erzmarschall, d. h. er hatte für die
Unterkunft der kaiserlichen Rosse zu sorgen; der Markgraf von Branden-
bürg war Erzkämmerer, d. h. er hatte die Oberaufsicht Über die Ge-
mächer, die der Kaiser in Aachen bewohnte.
Durch diese Dienstleistungen erkannten die Kurfürsten die Ober-
hoheit des Kaisers an.
Übergang des Kurfürstentums an das Äaus Böhmen-Luxemburg.
Im Jahre 1373 ging die Markgrafschaft durch Kauf an Kaiser
Karl IV. aus dem Hause Böhmen-Luxemburg über. Dieser hat viel für
die Mark getan. Nach feinem Tode kamen traurige Zeiten. Das Land
wurde an den Herzog Jobst von Mähren verpfändet. Dieser plagte die
Bürger mit vielen Stenern, kümmerte sich aber um das Land nicht.
II. Kurfürsten aus dem Kaufe Kohenzollern.
Abergang des Kurfürstentums an das Kaus Kohenzollern.
Im Jahre 1415 verlieh Karls IV. Sohn, Kaiser Sigis¬
mund, die Markgrafschaft dem Grafen Friedrich aus dem Haufe
Hohenzollern als erbliches Familienlehen. Dieser Friedrich
ist der Ahnherr unsres Kaisers.
Kurfürst Friedrich I. Zu der Zeit, als Friedrich von Hohenzollern die
Mark Brandenburg übernahm, hausten daselbst wieder viele Raubritter.
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