11. König Friedrich Wilhelm III. 39
schädigung für die früheren Verluste; es bestand seitdem aus
einem größeren östlichen und einem kleineren westlichen Teile.
Die östlichen Provinzen waren: Preußen, Posen, Pommern,
Brandenburg, Schlesien und Sachsen, die westlichen: Westfalen
und die Rheinprovinz.
(1) Friedrich Wilhelm III. als Landesvater.
§ 47. In der nun folgenden langen Friedenszeit war
Friedrich Wilhelm unaufhörlich bemüht, den Wohlstand seines
Volkes zu heben. Er bewirkte dies namentlich dadurch, daß er
die Zollschranken, welche damals noch zwischen den einzelnen Zollverein.
Provinzen bestanden, gänzlich fallen ließ; dann bewog er auch
zahlreiche andere deutsche Staaten, untereinander ein Gleiches
zu thnn, damit innerhalb derselben die Waren überall zollfrei
ein- und ausgeführt werden könnten. Dadurch wurden die Waren
billiger, und der Handel nahm einen ungeahnten Aufschwung.
Am 1. Januar 1834 gehörtendiesemZollverein schon 25 Millionen
Bewohner Deutschlands an; später zeigte sich, daß jener Handels¬
und Verkehrsbund auch die staatliche Einigung Deutschlands
wesentlich vorbereitet hatte.
Handel und Gewerbe wurden gerade damals noch durch Erfindungen,
mehrere Erfindungen auf Wege geleitet, die früher kein Mensch
voraussehen konnte; denn um diese Zeit kamen die Dampf-
schiffe, die Eisenbahnen und die Telegraphen auf, welche
das gewerbliche und geschäftliche Leben vielfach umgestalteten.
Im Jahre 1825 fuhr das erste Dampfschiff auf dem Rheinstrom,
und 1835 wurde die erste deutsche Eisenbahn (zwischen Nürnberg
und Fürth) gebaut. Es entstanden unzählige Fabriken, und
auch in ihnen arbeitet man meist mit Dampfmaschinen.
Nach einer langen, bewegten Regierung starb Friedrich Tod Friedrich
Wilhelm HL 1840, tiesbetrauert von seinem treuen Volke; er IIL
ruht mit seiner edlen Gemahlin Luise in dem prächtigen Mau-
soleum (Grabgewölbe) zu Charlottenburg. Mit den Worten:
„Meine Zeit in Unruhe, meine Hoffnung in Gott" hat der König
selbst sein Leben kurz und schön bezeichnet. Ihm folgten seine
Söhne Friedrich Wilhelm IV. (1840—1861), der 1850 die
noch jetzt gültige Verfassung gab, und Wilhelm I. (1861—1888).