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welche den Plebejern dieses Recht erwarben. Die Veran-
lassung wird in folgender Weise erzählt:
Der vornehme Patricier Fabius Ambustus hatte zwei
Töchter, von denen die eine mit einem Patricier, die andere
mit einem Plebejer, Licinius Stolo, vermählt war. Einst
besuchte die Frau des Tribunen Licinius ihre Schwester, die
an den patricischen Kriegstribunen verheiratet war, als sie
plötzlich über den Lärm erschrocken zusammenfuhr, den die
Viktoren des heimkehrenden Kriegstribunen an der Thür ver-
ursachten. Sie ward von ihrer Schwester über diese Furcht
verlacht, welche den niedrigen Stand verriete, wohin sie ihre
Hand vergeben habe. Der Gram über diese von der Schwe-
ster erlittene Beleidigung verzehrte sie dergestalt, daß ihr
Mann und selbst der Vater ihr versprechen mußten, alles
aufzubieten, daß ihrem Hause und Stande gleiche Ehre zu
Teil werde.
Nun trat Licinius mit dem Antrage auf, daß der eine
der beiden Konsuln immer aus den Plebejern gewählt werden
solle. Diesen Vorschlag bekämpften die Patricier aus allen
Kräften und bestachen von den zehn Tribunen die acht übri-
gen, damit diese durch ihre Einsprache den ganzen Antrag
vereiteln sollten. Aber Licinius und Sextius hielten fest
zusammen und hinderten ihrerseits durch ihre Einsprache die
Wahl aller höheren Obrigkeiten fünf Jahre hindurch, da sie
vom Volk immer wieder von neuem zu Tribunen gewählt
wurden. Mit der Zeit wurde jedoch der Widerstand der
Patricier schwächer, da es ihnen nicht mehr gelang, die
übrigen Tribunen durch Bestechungen für sich zu gewinnen.
Endlich nach einem zehnjährigen Kampfe (376 bis 367 v.
Chr.) wurde der Antrag zum Gesetz erhoben. Von da an
waren auch die Plebejer zum Konsulat berechtigt, und Lu-
cius Sextius, der mit Licinius so beharrlich Stand gehalten
hatte, wurde der erste plebejische Konsul.
Doch nicht bloß dieses, sondern noch ein anderes Recht
setzten die beiden Tribunen für die Plebejer durch. Bis
dahin hatten sich nämlich die Patricier allein das Recht an-
gemaßt, von den Gemeindeländereien des Staates, so viel
als sie nur wollten, in Besitz zu nehmen, während die Ple-
bejer davon ausgeschlossen waren. Zugleich mit seinem An-
trage über das Konsulat brachte deshalb Licinius auch das