Full text: Lehrbuch der bayerischen Geschichte

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Widerrechtlich, weil ohne Befragung der bayerischen Herzöge, ab- 
getreten hatte. Darüber kam es zwischen dem Kaiser und 
dem Herzoge Alb recht, der inzwischen seiner Haft entkommen 
war, zu Mißhelligkeiten, die ein Kongreß zu Wien beilegen 
sollte. Es kam 1357 zum Kriege, in welchem Albrechts Feld- 
Herr Peter Chameraner über den kaiserlichen - Feldherrn 
Dietrich Gugelweit, ehedem Mönch, dann Bischof von 
Minden und zuletzt kaiserlicher Feldherr, mehrere Vorteile er- 
rang. Herzog Alb recht ging auf den Frieden, den ihm der 
Kaiser anbot, bereitwillig ein, denn es kam ihm damals die 
Einladung zu, statt seines in Wahnsinn verfallenen Bruders 
Wilhelm 1 die Regentschaft in den Niederlanden zu führen. 
Alb recht folgte dieser Einladung und bestellte für Nieder- 
bayern-Stranbing zuerst in Heinrich Chameraner, 
einem Bruder des Peter Chamerauer, dann in dem Landgrafen 
Johann von Leuchtenberg einen Landeshauptmann. Im 
Jahre 1385 legte er die Regierung von Niederbayern- 
Straubing in die Hände seines zweitgebornen Sohnes 
El brecht 
§ 65. Albrecht II 1385- 1399, nachmals der Rent¬ 
meister genannt, starb schon 1399 zu Straubing, wo ihm 
als Stifter des dortigen Karmeliterklosters ein Grabmal errichtet 
ist. In seine Stelle als Regent von Niederbayern - Straubing 
rückte sein jüngerer Bruder, Johann, ein, der schon 1389 
vom Papste Bouifazius IX das Bistum Lüttich erhalten, 
aber noch immer die 'bischöfliche Konsekration nicht genommen und 
deshalb den Namen Erwählter von Lüttich bekommen hatte. 
§ 66. Johann 1399—1425, gewöhnlich Herzog Hans 
von Bayern genannt, kam nie nach Straubing, sondern 
blieb fast immer zu Lüttich. Den Aufstand, welchen die 
Lütticher 1408 wider ihn, den L a i e n - B i s ch o f, erregten, 
unterdrückte er durch ein furchtbares Blutbad. Als 1417 der 
Graf Wilhelm II von den Niederlanden, Johanns ältester 
Bruder, mit Hinterlassung einer sechzehnjährigen Tochter, 
Jakobäa, starb, gab Johann das Bistum Lüttich in die 
Hände des Papstes Martin zurück und ließ sich 1418 vom 
Kaiser Sigmund mit den Niederlanden belehnen. Er 
konnte den Besitz derselben nur kurze Zeit (1418—1425) be-
	        
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