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best verschiedene Geschäfte (daher Geschäftskunde);
sie haben gewisse Verbindlichkeiten: daher entspringt
die Pflichten- und Rcchtslehre, welche, in besondrer
Beziehung auf die bürgerlichen Rechte und Gesetze ei¬
nes bestimmten Landes, Landesgesetzkunde heißt.
Ueber das schickliche Verhalten gegen Andre belehrt
uns auch die Anstandslehre. Auf der Erde, in den
Staaten und in unserm Vaterlande und Wohnorte ha¬
ben sich von Zeit zu Zeit wichtige Veränderungen zu¬
getragen, mit welchen uns die allgemeine Menschenge¬
schichte, die Staatengeschichte, die Geschichte unsers
Vaterlandes und Wohnorts bekannt macht. Die kirch¬
liche Gesellschaft gründet sich auf Religion und diese
auf den Glauben an Gott, daher von dieser das Nö¬
thigste im dritten Abschnitte vorkommt, der sich auf
Gott und Religion bezieht. Hier wird das Wichtigste
über Religion überhaupt und über die besondern reli¬
giösen Gesellschaften vorkommen.
§. io.
Tabellarischer Plan.
Aus diesen kurzen Andeutungen des Hauptsäch¬
lichsten würde sich nun folgender Plan ergeben:
Wiffenschaften, deren Gegenstand ist:
I. die Natur.
1) Mathematik als Grundwissenschaft.
2) Astronomie.
Astronomische Kalenderkunde.
z) Erdkunde.
a) Mathematische.
b) Physische.
V
4) Na