fullscreen: Lehrbuch der nothwendigen und nützlichen Kenntnisse, besonders für eine, nach weitrer Bildung strebende, Jugend

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best verschiedene Geschäfte (daher Geschäftskunde); 
sie haben gewisse Verbindlichkeiten: daher entspringt 
die Pflichten- und Rcchtslehre, welche, in besondrer 
Beziehung auf die bürgerlichen Rechte und Gesetze ei¬ 
nes bestimmten Landes, Landesgesetzkunde heißt. 
Ueber das schickliche Verhalten gegen Andre belehrt 
uns auch die Anstandslehre. Auf der Erde, in den 
Staaten und in unserm Vaterlande und Wohnorte ha¬ 
ben sich von Zeit zu Zeit wichtige Veränderungen zu¬ 
getragen, mit welchen uns die allgemeine Menschenge¬ 
schichte, die Staatengeschichte, die Geschichte unsers 
Vaterlandes und Wohnorts bekannt macht. Die kirch¬ 
liche Gesellschaft gründet sich auf Religion und diese 
auf den Glauben an Gott, daher von dieser das Nö¬ 
thigste im dritten Abschnitte vorkommt, der sich auf 
Gott und Religion bezieht. Hier wird das Wichtigste 
über Religion überhaupt und über die besondern reli¬ 
giösen Gesellschaften vorkommen. 
§. io. 
Tabellarischer Plan. 
Aus diesen kurzen Andeutungen des Hauptsäch¬ 
lichsten würde sich nun folgender Plan ergeben: 
Wiffenschaften, deren Gegenstand ist: 
I. die Natur. 
1) Mathematik als Grundwissenschaft. 
2) Astronomie. 
Astronomische Kalenderkunde. 
z) Erdkunde. 
a) Mathematische. 
b) Physische. 
V 
4) Na
	        
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