5. Das Deutsche Reich und seine Verfassung.
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Rom wurde nun die Hauptstadt Italiens und dieses dadurch eine
Großmacht. Das alles verdankten die Italiener den deutschen
Siegen ohne die geringste eigene Leistung.
Die französische Republik kämpfte nicht glücklicher als das
Kaiserreich. Die deutschen Heere begannen seit der Mitte September
Paris einzuschließen. Ende September ergab sich nach tapferer
"Verteidigung Straßburg, einen Monat später Metz, wo gegen
200 000 Mann kriegsgefangen wurden. Der Krieg dehnte sich über
das Loiregebiet bis an die Schweizer Grenze und über Nordfrankreich
aus. Überall wurden die Franzosen geschlagen. Lange dauerte
es, bis vor Paris schwere Artillerie herangeschafft war und die
Beschießung beginnen konnte. Der Hunger und die sonstigen
Schrecknisse der Belagerung machten die Belagerten endlich mürbe:
Ende Januar 1871 ergab sich Paris, die größte Festung der
Welt. Ende Februar wurde ein Yorfriede, am 10. Mai 1871 der
endgültige Friede zu Frankfurt am Main abgeschlossen. Frank¬
reich trat das Elsaß außer Beifort und Deutsch-Loth¬
ringen mit Metz ab und zahlte 5 Milliarden Francs
(4 Milliarden Mark) Kriegskosten.
5. Das Deutsche Reich und seine Verfassung.
Seit dem Tage von Sedan lebte im ganzen deutschen Yolke
die Überzeugung, daß nun das Ziel errungen sei und die Auf¬
richtung des einigen Deutschen Reiches erfolgen müsse.
Am 18. Januar 1871 ward König Wilhelm im Spiegelsaale des
Schlosses zu Versailles bei Paris von den versammelten deutschen
Fürsten zum Deutschen Kaiser ausgerufen.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat und besteht aus
26 Einzelstaaten. An der Spitze des Reiches steht der Kaiser. Er
ist der Oberbefehlshaber des Kriegsheeres und der Kriegsflotte.
Gesetze werden gegeben durch den Bundesrat und den
Reichstag und verkündet vom Kaiser. Der Bundesrat be¬
steht aus den Vertretern der Regierungen der Einzelstaaten. Je
größer ein Staat ist, desto mehr Stimmen hat sein Vertreter im
Bundesrat; Preußen hat 17 Stimmen, Bayern 6, die kleineren
Staaten 4, 3, 2 und 1 Stimme. Der Reichstag besteht aus den
397 gewählten Vertretern des deutschen Volkes. Die Wahl zum