Full text: Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare (Teil 2)

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Zweiter Abschnitt. 
Der Aainxf um die Vorherrschaft in Deutschland, 
1(850—1(866. 
Greußen in der Zeit von 1850—1858. 
1. Innere Verhältnisse. Unter dem Einflüsse einer Hospartei, 
der die neue Verfassung sehr zuwider war, wurden nach den Revolutions¬ 
jahren die freiheitlichen Regungen in Preußen wieder unterdrückt. In 
Kirche und Schule bevorzugte die Regierung bie strenggläubige Richtung, 
um den revolutionären Ideen entgegenzuarbeiten. In diesem Sinne 
waren die „Regulative" abgefaßt, die 1854 die Verhältnisse der 
Volksschulen und Lehrerbildungsanstalten neu ordneten. 
Im Jahre 1853 wurde die „erste Kammer" iit das „Herren¬ 
haus" umgewandelt, wodurch der Großgrundbesitz einen bestimmenden 
Einfluß auf die Gesetzgebung erhielt. Das Vorgehen der Regierung 
in deu inneren Angelegenheiten und ihre erfolglose äußere Politik 
riefen in weiten Volkskreisen eine große Mißstimmung hervor, deren 
Äußerungen durch strenge Beaufsichtigung der Vereine und der Presse 
niedergehalten wnrdeu. 
In wirtschaftlicher Hinsicht machte aber Preußen große Fortschritte. 
Die „Regelung der gutsherrlich - bäuerlichen Verhältnisse" (<3. 333), 
die iit Preußen nach den Befreiungskriegen ins Stocken geraten war, 
wurde erst durch die Revolution von 1848 beschleunigt. In den 
östlichen Proviuzen Preußens beseitigte das Gesetz vom 2. März 1850 
die letzten Reste der bäuerlichen Abhängigkeit und gestattete, die Mehr- 
zahl der noch aus den Bauerngütern ruhenden Reallasten, wie Hand-, 
Spann- und Baudienste, Besitzveräuderuugsabgabeu, Köruerabgabeu 
u. a., durch eiue Barzahlung abzulösen. Zur Erleichterung dieser Ab- 
lösnug richtete der Staat die „Rentenbanken" ein, welche die 
berechtigten Gutsbesitzer durch Ausstellung vou zinstragenden „Renten¬ 
briefen" entschädigten, von den Verpflichteten die „Rente" einzogen 
und zugleich die allmähliche Tilgung der Rentenschnld übernahmen. 
Auch die gutsherrliche oder Patrimonialgerichtsbarkeit hob 
Preußeu auf uud übertrug die Rechtsprechung allein dem Staate 
(Kreis- uud Appellatiousgerichte). 
2. Auswärtige Politik. Nach dem Tage von Olmütz (S. 378) 
wurde Preußeu vou Österreich mit Geringschätzung behandelt. Mit 
Hilfe der deutschen Mittelstädten schuf sich Österreich im Bundestage eine 
Fuchs, Beseitigung der Reste bäuerlicher Abhängigkeit in Preußen. Atzler, 
Qu. u. L. III. — Maurenbrecher, Gründung bes Deutschen Reiches 1859—1871: 
Deutschland nach 1850. Atzler, a. a. O. 
Atzler, Geschichte füt Lehrerseminare. 25
	        
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