Vorwort
Der Geschichtsunterricht an Lehrerseminaren soll „die Befähigung
wecken, die Gegenwart aus der Vergangenheit zu begreifen."
Diese Aufgabe fällt besonders dem letzten Seminarjahre zu, das die Ge-
schichte seit 1815 behandelt; denn in diesem Zeiträume haben sich meistens
die politischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse der Jetztzeit gestaltet.
Eine eingehende Kenntms dieser Vorgänge ist also zum Verständnis der
Gegenwart nötig. Diese Kenntnis zu vermitteln ist in diesem Teile mein
Hauptbestreben gewesen. Daher habe ich die Geschichte bis zur jüngsten
Gegenwart fortgeführt; daher sind die wirtschaftlichen Verhältnisse
unseres Volkes ausführlicher behandelt; daher ift auch der ausländischen
Völker öfter gedacht worden.
Die Forderung, das „Verständnis für den pragmatischen Zu¬
sammenhang der Ereignisse" zu vermitteln, hoffe ich durch die Dar-
stellung ebenfalls zu erfüllen.
Der erste Anhang will in die „Kenntnis der Verfassung und
der öffentlichen Rechtsordnung im Deutschen Reiche und in
Preußen" einführen*).
*) Wer eine ausführliche Laien-Gesetzeskunde sucht, dem sei warm empfohlen das
neu erschienene Buch: „Weigand, Gesetzes- und Staatenkunde für das König-
reich Preußen". Enthaltend Reichs- und Landesgesetze im Wortlaut. 318 S. 8°. Hannover,
C. Meyer (Gustav Prior). Preis geh. 2 M,, geb. 2,50 M. — Sein Inhalt ist:
1. Personenrecht. 2. Sachenrecht. 3. Gewerbe- und Handelsrecht. 4. Gesellschaften
und Genossenschaften. 5. Recht der Schuldverhältnisse. 6. Geld und Geldersatzmittel.
7. Versicherungswesen. 8. Gerichtswesen. 9. Verkehrswesen. 10. Militär- und Marine¬
wesen. 11. Staats-Verwaltungswesen. 12. Staats-Finanzwesen.