Full text: Deutsche, besonders brandenburgisch-preußische Geschichte bis zur Gegenwart (Teil 2)

Vorwort. 
Die ..Bestimmungen vom 1. Juli 1901, betreffend das Präpa- 
randen- und Seminarwesen", verordnen: 
Im allgemeinen: 
1. „Der Lehrplan der Präparandenanstalt und der des 
Seminars bilden ein organisches Ganze. 
2. Die Präparandenanstalt soll aus der Grundlage des in der 
Volksschule vermittelten Wissens die allgemeine Bildung der Zöglinge 
weiterführen. Das Seminar soll die allgemeine Bildung zum Abschlüsse 
bringen und die Fachbildung vermitteln." 
Damit sind der Präparandenanstalt eine bedeutsamere Stellung, sowie 
neue und höhere Ausgaben zugewiesen. Sie ist nicht mehr der Oberstock 
der Volksschule, sondern der Unterstock der Lehrerbildungsanstalt. Sie hat 
nicht mehr die Aufgabe, dem Zöglinge den vollen Umfang der Volks¬ 
schulkenntnisse in volksfchulmäßiger Darstellung zu vermitteln, sondern sie 
soll ihm einen Hauptteil der höheren Geistesbildung gewähren, 
deren der Lehrer für seine Berussarbeit, wie für seine gesellschaftliche und 
staatsbürgerliche Stellung bedarf. Kurz: Die Präparandenanstalt 
dient nicht mehr der Fachbildung, sondern der Allgemeinbildung 
des zukünftigen Lehrers. 
Daraus folgt, daß die Lehrbücher für die Präparandenanstalt 1. bei 
der Auswahl des Stoffes nicht mehr die Bedürfnisse der Volksschule, 
sondern die einer höheren Allgemeinbildung zu berücksichtigen haben, 
und 2. daß die Darstellung des Stoffes nicht mehr eine volksschulmäßige, 
sondern eine dem höheren Zweck entsprechende sein muß. 
Im besonderen für den Geschichtsunterricht an Präparanden- 
anstalten schreiben die „Bestimmungen" vor: 
1. Für die Auswahl des Stoffes: a) Der Unterricht soll eine 
genaue Kenntnis der vaterländischen Geschichte vermitteln, b) Die 
eingehendste Darstellung ist der neueren Geschichte zu widmen. Daher
	        
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