Full text: Das Mittelalter und die neue Zeit bis 1648 (Teil 2)

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und erst nach langen Verhandlungen kam es zu dem Konkordat (Vertrag) 
zu Worms (1122), durch das vorläufig der Jnvestitnrstreit beigelegt 112s 
wurde. Die Befugnisse des Kaisers und der Kirche wurden fortan ge¬ 
schieden. Der Kaiser verzichtete auf das Ernennungsrecht der Bischöfe, 
die durch die Domkapitel in Gegenwart des Kaisers oder eines kaiserlichen 
Abgesandten kanonisch gewählt wurden. Dem Gewählten verlieh der Kaiser 
die weltliche Regierungsgewalt und die Güter des Sprengels durch das 
Seepter, sodann der Papst oder sein Vertreter die geistliche Gewalt durch 
Ring und Stab. In Italien und Burgund ging die Investitur durch den 
Papst der durch den Kaiser voraus. Hatte auch der über Heinrich IV. 
errungene Sieg zur Vermehrung des päpstlichen Ansehens beigetragen, so 
blieb doch das Lehns- und Abhängigkeitsverhältnis der deutschen Geistlich- 
feit im wesentlichen unverändert, und der Sieg war am Ende mehr auf 
der Seite des Kaisers als des Papstes. Auf der anderen Seite hatte aber 
auch die Kirche eine vom Staate unabhängigere Stellung erlangt, da die 
geistlichen Stellen durch kanonische Wahlen besetzt werden sollten. 
Kaiser Heinrich V. und die Reichsfürsten. Mehr als im Kampfe 
mit dem Papst verlor Heinrich durch die Eigenmächtigkeit namentlich der 
sächsischen Fürsten, die sich gegen die erstarkte königliche Macht er- 
hoben. In Sachsen war im Jahre 1106 der letzte Billunger, Herzog 
Magnus, gestorben und hatte sein reiches Erbgut seinen Töchtern Wulfhilde 
und Eilika hinterlassen. Wulfhilde war die Gemahlin des Welfen Heinrich 
des Schwarzen von Bayern und erbte Lüneburg und das umliegende Ge- 
biet, und Eilika, die an den Grafen Otto den Reichen von Ballenstädt 
vermählt war, brachte ihrem Gemahl die in Ostsachsen und Thüringen 
zerstreuten Billuugschen Güter zu. Lothar von Süpplingenburg, ein 
entfernter Verwandter des herzoglichen Hauses, war mit dem Herzogtum 
Sachsen belehnt worden und rief nun in Norddeutschland einen förmlichen 
Bund gegen den Kaiser ins Leben. Am sogenannten Welsesholze (nord- 
östlich von Mansfeld) erlitt das kaiserliche Heer (1115) eine vollständige 
Niederlage. Aber des Kaisers Neffen, die beiden Hohenstaufen Friedrich 
und Konrad, die Söhne des Herzogs Friedrich von Schwaben, blieben ihm 
in seinem Unglück treu zur Seite und wichen an Macht feinem Gegner. 
Friedrich hatte das Herzogtum Schwaben vom Vater geerbt, und Konrad 
hatte von dem Kaiser die herzogliche Gewalt in Franken erhalten. Der 
Streit mit den Fürsten rief den Kaiser wiederholt zu den Waffen, bis 
endlich auf beiden Seiten das Verlangen nach Herstellung fester Ordnung 
den Reichsfrieden von Würzburg im Jahre 1121 zu stände brachte, 
für dessen Bewahrung sich Kaiser und Fürsten verbürgten. Diesem Reichs-
	        
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