Full text: Das Altertum (Teil 1)

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— IX — 
und Solonischen Gesetzgebung, vor allem aber an den Verfassnngsnm- 
wälzungen des römischen Reiches (Ständekampf, gracchische Reformen u. s. w.) 
zu zeigen. Die Geschichte der alten Welt muß ausklingen in die Umwälzung 
aller socialen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch das Christentum und 
die Germanen." Daneben sind die Schüler der III. Klasse über die (Ent¬ 
stehung des Staates und die verschiedenen Staatsformen zu belehren. Was 
in dieser Beziehung als Ergebnis der gelegentlichen Besprechungen 
festzulegen ist, habe ich meist im Anschluß an Gieses Bürgerkunde *) in 
einem Anhang (S. 275) zusammengestellt. Dort habe ich auch an einem 
Beispiel gezeigt, wie sich an den Geschichtsstoff socialpolitische Belehrungen 
anschließen lassen. 
Es empfiehlt sich nicht, die erforderlichen Belehrungen über staatliche 
Einrichtungen und sociale Fragen systematisch in besonders dazu ange- 
setzten Stunden zu erteilen, sondern weil der Geschichtsunterricht allein 
das naturgemäße Anschauungsmaterial dafür bietet, muß der Gefchichts- 
lehrer gelegentlich, wie der Stoff es fordert, diese Belehrungen geben. 
Anknüpfungspunkte finden sich genug, und ich habe sie im Text auch hin- 
reichend kenntlich gemacht. Dabei ist nie außer Acht zu lassen, daß wir 
Geschichtslehrer uns auf keine EntWickelung der Staatslehre und Wirt- 
fchaftslehre einlassen dürfen, sondern nur erstreben können, Belehrungen 
über gesellschaftliche Fragen zu geben, und durchaus befriedigt sein können, 
wenn unsere Schüler „eine allmählich aufdämmernde Erkenntnis von social- 
politischen Begriffen, wie Staat und Gesellschaft, Staatsverwaltung und 
Selbstverwaltung, Reform und Revolution, Feudalstände und Volksver- 
tretung, Zunftzwang und Gewerbefreiheit, Steuern und Zölle, Kapital und 
Arbeit, Unternehmer und Lohnarbeiter, Angebot und Nachfrage, Konkurrenz 
und Arbeitsteilung erlangen." 
Bei Bearbeitung meines Hülfsbuches habe ich die für meine Zwecke 
besten Geschichtswerke und Lehr- und Hülssbücher zu Rate gezogen und 
benutzt. Am Schluß der ausführlicheren kulturgeschichtlichen Abschnitte 
habe ich die Autoren genannt. Die Schriften, die vornehmlich benutzt 
wurden, sind die Geschichte des Altertums von Max Dnncker, die Geschichte 
der Griechen und die der Römer von O. Jäger, die Weltgeschichte von 
G. Weber, die Weltgeschichte von W. Martens, das Lehrbuch der allgemeinen 
Geschichte von G. Zeiß, die Kirchengeschichte von R. Söhnt, die Kunst¬ 
geschichte von W. Lübke, Dichtung und Kunst von M. Carriere, ferner 
*) Dr. A. Giese, Deutsche Bürgerkunde. Leipzig, R. Voigtländer, 1894. — Zu 
empfehlen ist auch Carl Jentsch, Volkswirtschaftslehre. Leipzig, Grunow, 1895.
	        
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