136 Von Rudolf von Habsburg bis zur Reformation.
Wissenden, gewöhnlich sieben an der Zahl, welche sich gegenseitig an
einer nicht mehr zu deutenden Losung erkannten und eidlich geloben
mußten, die Einrichtungen der Feme aufs strengste geheimzuhalten. Der
Spruch lautete bei Verurteilung immer auf Tod durch den Strang, die
altsächsische Strafe für Landfriedensbruch. Die Vorladung geschah meistens
heimlich, der Vorladebrief wurde zur Nachtzeit an die Tür geheftet. Er-
schien der Angeklagte nach dreimaliger Aufforderung nicht, so wurde er
verfemt, d. h. für vogelfrei erklärt, und das Todesurteil konnte jederzeit,
wo immer man seiner habhaft werden konnte, von den Wissenden an ihm
vollstreckt werden. Die Feme nahm, obwohl ihr Sitz auf Westfalen („die
rote Erde") beschränkt war, eine Gerichtsbarkeit über alle Angehörigen des
Reiches (Geistliche, Frauen und Juden ausgenommen) in Anspruch. Bei
ihrer unbeschränkten Macht artete sie notwendig aus und mußte fallen,
als die rechtlosen Zustände des späteren Mittelalters geordneteren Ver¬
hältnissen Platz machten.
5. Ruprecht von der Pfalz. Endlich wandten sich auch die
Kurfürsten von Wenzel, der das Reich gänzlich verwahrloste, ab,
erklärten ihn für abgesetzt und wählten an seine Stelle den
Kurfürsten
Ruprecht von der Pfalz (1400—1410).
Dem neuen Könige gelang es indessen nicht, sich allgemeine
Anerkennung zu verschaffen und eine dauernde Ordnung zu
begründen.
§ 79. VI. Sigismund (üott Ungarn und Böhmen) (1410—1437).
Nach Ruprechts Tode wählte der eine Teil der Kurfürsten
Wenzels Bruder Sigismund, der bereits (seit dem Tode seines
Schwiegervaters, 1387) König von Ungarn war, der andere
dessen Vetter Jobst von Mähren. Als dieser wenige Monate
nach der Wahl starb (1411), wurde Sigismund allgemein, auch
von Wenzel, der bisher auf den Thron noch nicht verzichtet hatte,
anerkannt.
Sigismund war wie sein Vater Karl mit staatsmännischem
Blick begabt, gewandt und vielseitig tätig, aber ohne ausdauernde
Tatkraft und zur Verschwendung geneigt. Die beiden bedeutend-
sten Ereignisse, die seine Tätigkeit beanspruchten, waren das auf
sein Betreiben berufene Konzil zu Konstanz und der Hussiten-
krieg.
1. Das Konzil zu Konstanz (1414—1418). Diese Kirchen¬
versammlung, die größte des Mittelalters, war vor drei Auf-