Full text: Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Dreißigjährigen Krieges (Bd. 1)

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Der Niedergang des deutschen Reiches. 
Dritter Zeitraum. 
Der Niedergang des deutschen Neiches 
bis zur großen Kirchentrennung (1273—1517). 
§ 48. 1. Rudolf von Habsburg (1273—1291). 
Seit dein Interregnum treten in den Verhältnissen des 
deutschen Königtums wichtige Änderungen ein: a) Nachdem sich 
bereits früher die Zahl der Großen verringert hatte, die an der 
Königswahl teilnahmen, erscheinen seitdem nur mehr sieben 
Fürsten als berechtigt, den König zu wählen oder zu „füren". 
Diese Wahl- oder Kurfürsten roaren drei geistliche und vier 
roeltliche Fürsten: 1. der Erzbischof von Mainz (Erzkanzler 
für Deutschland), 2. der Erzbischof von Cöln (Erzkanzler für 
Italien), 3. der Erzbischof von Trier (Erzkanzler für Burgund). 
4. der Herzog von Sachsen (Erzrnarschall), 5. der Markgraf 
von Brandenburg (Erzkärnrnerer), 6. der Pfalzgraf bei 
Rhein (Erztruchsetz), 7. der König von Böhmen (Erzschenk), 
b) Die Kurfürsten roählten öfters, um ihre fürstlichen Rechte 
zu festigen, Könige mit geringer eigener Macht, c) Die Könige 
kümmerten sich in der Folge im wesentlichen nicht mehr um Italien, 
sondern allein um Deutschland; aber hier bemühten sie sich weniger 
darum, ihre königlichen Gerechtsame zu wahren oder zu steigern, 
als ihre fürstliche Gewalt, ihre Hausmacht, zu vermehren. 
Nach dem Tode Richards von Eornwallis einigten sich die 
Kurfürsten über die Erhebung eines neuen deutschen Königs. Sie 
wählten auf das Betreiben des Burggrafen von Nürnberg, 
Friedrichs III. von Hohenzollern, zu Frankfurt a. M. den 
Grafen Rudolf von Habsburg (Habichtsburg), dessen Stamm- 
bürg an der Einmündung der Reutz in die Aar gelegen war. Er 
war ein tapferer, kluger und gerechter Herrscher. Im Reiche 
suchte er Ordnung und Frieden wiederherzustellen und trat 
besonders dem Raubrittertum kräftig entgegen. Vor allem aber 
strebte er nach einer Vergrößerung seiner Hausmacht. Dies 
gelang ihm durch den Kampf gegen Ottokar von Böhmen. 
Dieser mächtige Fürst hatte auch die Herzogtümer Osterreich 
und Steiermark, sowie das Herzogtum Kärnten nebst Kram in seinen
	        
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