Kap. 163. Frankreich Republik. Aufstände in Deutschland. Parlament. 203
Frankreich zur Republik erklärt wurde. Es trat eine constituirende Ver¬
sammlung zusammen, welche zunächst unter dem Proletariat Ordnung
zu schaffen suchte. Da griffen diese „rothen Republikaner" zu den Waffen
und es erfolgte (23.—26. Juni) der greuelvolle Barrikadenaufstand in
Paris, den endlich Cav aign ac niederschlug. Hierauf vollendete die Ver-
sammlung die republikanische Verfassung und die Nation wählte (29. Dec.)
den NeffenNapoleon's, Louis Bonaparte, zum Präsidenten, der bald die
äußere Ordnung herstellte.
In Hialien erhob sich ©teilten gegen Neapel und wurde von diesem nur mit Mühe
unterworfen. In Rom, wo Papst Pius IX. liberale Institutionen gegeben hatte,
rissen die Demokraten die Herrschaft an sich, so daß sich der Papst nach ©aeta flüchten
mußte, von wo aus ihm nur französische Bajonette die Rückkehr möglich machten. —
In der Lombardei zwangen die Demokraten österreichische Besatzungen zum Abzug,
wodurch sich König Karl Albert von Sardinien verleiten ließ, in die Lombardei
einzufallen, um sie an sich zu reißen: aber der greise Held Radetzky trieb ihn durch
die Siege von Custozz a und Novara in seine Grenzen zurück und zwang ihn zum
Frieden (1849). Venedig, das sich gleichfalls im Aufruhr erhoben hatte, wider-
stand noch lange, mußte sich aber unterwerfen.
(3.) In Deutschland forderte man zuerst in Baden zunächst Preßfreiheit,
Schwurgericht und Bürgerwehr, dann weitergehend ein deutsches Parla-
ment, und aus allen andern deutschen Staaten hallte die gleiche Forderung
nach Ausdehnung der Volksrechte und Umgestaltung der deutschen
Bundesverfassung wieder.
Es folgten nun Aufstände in Wien und in Berlin mit den daraus
hervorgehenden März-Errung enschasten (mit den nachher an beiden
Orten sich bildenden besondern constituirenden Versammlungen); in Frank-
surt a. M. der Zusammentritt des deutschen Parlaments unter dem Präsi-
denten Heinrich von Gagern, die Erklärung der Volkssouveränitüt,
die Abschaffung des Bundestags und Errichtung einer Centralgewalt,
sowie die Erwählung des Erzherzogs Johann zum unverantwortlichen Reichs-
Verweser (11. Juli); die bewaffnete Volkserhebung in Baden unter Hecker
und Struve zur Herstellung einer deutschen Republik, und ihre Unterdrückung
durch den Bundesgeneral Friedrich von Gagern, ferner die vom deutschen
Parlament unterstützte Erhebung Schleswig-Holsteins, der durch den
Waffenstillstand von Malmö (s. Ende des Kap.) veranlaßte Straßenkampf
in Frankfurt und die scheußliche Ermordung der Parlamentsmitglieder Auers-
wald und Lichnowsky (18. Sept.); der furchtbare Aufstand der Ungarn
unter Kossuth und die slavischen Bewegungen; der Wiener Barrikaden-
kämpf und seine Dämpfung durch die Erstürmuug Wiens durch Windisch-
grätz; die Abtretung der Regierung des Kaisers Ferdinand an seinen Neffen
Kranz Soscpl) I., der sodann dem österreichischen Gesammtstaate eine cen-
tralisirende Verfassung gab. — Als in Berlin die anarchische Be-
wegung ihre Höhe erreicht hatte, erfolgte die Auflösung der constituirenden
Versammlung durch das Ministerium Brandenburg-Manteussel, und die
Neuconstituirung der Volksvertretung.
Das Frankfurter Parlament stellte die Grundrechte der deutschen
Nation auf und vollendete die Reichsverfassung durch die Erwählung
eines Erbkaisers in der Person Friedrich Wilhelm's IV. von Preußen,
der aber diese Würde ablehnte, worauf die größeren deutschen Staaten, wie