Full text: Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte vom Ausgange des Dreißigjährigen Krieges bis 1815 (Bd. 2)

Aus der Ordnung für den Geheimen Rat. 1604. 
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22. Aus der Ordnung für den Geheimen Rat. 1604. 
Jsaacsohn, Geschichte des preußischen Beamtentums vom Anfang des 15. Jahrhunderts 
bis auf die Gegenwart. Berlin, Puttkammer & Mühlbrecht. 1878. 2. Bd. S. 24. 
Von gottes gnaden wir Joachim Friedrich, marggraf zu Brandenburg, 
des heiligen römischen reichs erzcammerer und churfürst, in Preußen, zu 
Stettin, Pommern, der Caßuben, Wenden, auch in Schlesien zu Croßen und 
Jägerndorf Herzog, burggraf zur Nürnberg, und fürst zu Rügen, bekennen 
hiermit öffentlich, als wir uns nicht allein erinnert und zu gemuth gezogen, 
das gott der allmechtige uns in das ambt der obrigkeit und hohe chur- 
fürstliche dignitet1 gesetzet und mit ansehnlichen weitleuftigeu landen und 
leuten gesegnet (dasor wir seiner gotlichen almacht billig von herzen dank 
sagen), sondern auch dabei erwegen, das wir ganz hoch angelegne beschwer- 
liche fachen uf uns liegen haben, besonderlich die Preußische, (Sultchsche,2 
Straßburg- und Jägerndorfische, welche alle und jede insonderheit der wich- 
tigfeit, das wir guten reifen raths und getreuer leut wohl bedürftig, haben 
wir nach exempel anderer wohlbestellten politien^ und regimenten 
für hoch nothwendig angesehen, zu mehrer vortstellung hoch- 
angelegner sachen etliche vorsaßungen, dardurch hinsuhro die- 
selben mit guter Ordnung berathschlaget und desto schleuniger 
expedirt^ werden mögen, anzuordnen; der zuvorläßigen Hoffnung, der 
almechtige werde umb soviel mehr seinen reichen fegen geben, damit wir einst 
in allem zu gewuntscheter und glücklicher expedition gelangen mögen; darzu 
unsere getrewe reth, wie wir das unzweifliche vortrawen zu ihnen fetzen, 
das ihrige auch desto oleißtger mitthuu und ihnen angelegen werden fein 
laßen, unser bestes nicht allein zu wißen, sondern sich auch bei mehr an¬ 
geregtem unserm beschwerlichem zustand desto embsiger zu bemuhen, damit 
uns solcher leichter gemachet und sonsten alles zuforderst zu gottes ehre und 
unserm churhause zu erspreißlichem aufnehmen gereichen möge; und wir aber 
obengedeutete beschwerliche sachen, daran uns und unserm chur fürstlichem Haufe 
fo Hoch und viel gelegen, itziger zeit auf dem Halß liegen haben, die auch 
fast alle uf der spitzen stehen und mit guter discretion in Verschwiegenheit 
ohne einigen Verzug und intermission (Unterbrechung) volnfuhret werden 
mußen: das wir demnach zu mehrer Beförderung derselben nach exempel 
anderer wohlbestelten regiment für rathsamb angesehen, einen geheimen 
rath zu diesen und andern dergleichen geheimen und uns ange- 
legnen sachen mit unserm obercammerer Hieronymo Schlicken, grasen zu 
Passow (Bassano), Herrn zu Weißkirchen. :c. zu bestellen, welche uns ins- 
gesambt hieraus sonderbahre eidspflickt ablegen, vorters (fortan) solchen geheimen 
rath bestendiglich beiwohnen, und neben dem, was getrewen vorfchwiegenen 
1 Würde. 2 Jülichsche. « Staaten. * ausgeführt. 
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