Die Königszeit.
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Die männlichen Familienmitglieder führten gewöhnlich drei Namen
(z. B. Gajns Julius Cäsar), von denen der erste der Vorname war, der
zweite das Geschlecht (die Sippschaft) und der dritte die Familie im weiteren
Sinne (den Zweig des Geschlechts) bezeichnete. Die Töchter führten nur
den Geschlechtsnamen (z. B. Julia). Schwestern unterschied man durch Zu-
sähe (die ältere, die jüngere; die erste, zweite, dritte usw.)*).
Erste Periode. Begründung der staatlichen Verhältnisse.
§ 31. Die Äönigszeit.
1. Die Stände, a) Römische Vollbürger waren nur die Patrizier,
die Großgrundbesitzer, d) Die Plebejer, die Kleinbauern, waren frei, aber
ohne politische Rechte, c) Die Klienten (d. h. Hörige) waren nicht wie die
Plebs in ihrer Gesamtheit von den Patriziern abhängig, aber jeder einzelne
hatte unter ihnen seinen Patron, von dem er Ackerland in widerruflichem
Besitz hatte. Der Patron hatte den Klienten zu schützen (z. B. vor Gericht);
dafür mußten die Klienten ihrem Patron bei außergewöhnlichen Ausgaben
(z. B. bei der Aussteuerung der Töchter) Beihilfen leisten, d) Die Sklaven
waren nach dem Gesetz das vollständige Eigentum ihrer Herren; doch war
ihr Los durch die Sitte ziemlich gemildert.
Das Abhängigkeitsverhältnis der Klienten lockerte sich später allmählich;
die Sklaverei aber blieb bis in die christliche Zeit bestehen.
2. Die älteste Verfassung, a) Der Wahlkönig, gewählt aus dem
grundbesitzenden Adel, hatte in Krieg und Frieden die höchste Gewalt. Wenn
er öffentlich auftrat, trugen ihm 12 Liktoren Rutenbündel mit Beilen voran,
eine Einrichtung, die von den Etruskern stammte, b) Der Senat (die patres)
war eine aus älteren Patriziern bestehende beratende Behörde, die der König
berief, c) Die Ko mitten, die Versammlung aller waffenfähigen Patrizier,
wühlten den König und entschieden über wichtige Angelegenheiten, die dieser
ihnen vorlegte.
3. Die Könige. Die Sage nennt sieben Könige, von denen die drei
letzten von etrnskischer Herkunft find: Rornulus (Raub der Sabinerinnen),
Numa Pompilius (Ordnung des Götterdienstes), Tullus Hostilius (Unter-
werfung von Alba longa, Kampf der Horatier und Kuriatier), Aukus Marcius,
Tarquiuius Priskns, Servins Tullius und Tarqninins Superbus, der 510 510.
*) Die römische Namengebung unterschied sich wesentlich von der der übrigen
indogermanischen Völker. Bei diesen sührte jede Person nur einen Namen, der in der
Regel aus zwei Wortstämmen, oft mit Kürzungen, zusammengesetzt war.