133
Stabt wie ein Magnet den Verkehr an sich- der Gewerbefleiß, bie
Strebsamkeit ber Bürger, bie Fürsorge bes bamals mächtigsten Kurfürsten
im Beiche taten ein übriges. So kam es, baß Leipzig Erfurt unb be-
sonbers Halle ben Bang ablief. Der Verkehr, ber sich auf sie zu be¬
wegte, würbe von Leipzig aufgefangen, unb selbst bie uralten Salz¬
straßen Halles nach bem Osten unb Süben würben in ben Verkehr
Leipzigs einbezogen.
Ls war nur eine gesetzliche Festlegung geworbener Verhältnisse,
wenn Maximilian I. bie Jahrmärkte Leipzigs zu Beichsmessen erhob
unb bie Stabt mit einem glänzenben Stapel- unb Bieberlagsrecht be¬
gabte. Er oerorbnete, „baß hinfüro kein Markt, keine Messe ober
Nieberlage innerhalb 15 Meilen um bie Stabt (ber Breis mit biesem
Babius umfaßte bie Bistümer Magbeburg, halberstabt, Merseburg,
Naumburg, Meißen) aufgerichtet ober gehalten werben solle". Gleich¬
zeitig erfolgte bie Kassierung aller Privilegien, bie ber Leipziger han-
bel als störenb empfinben mußte. Innerhalb bieses Kreises würbe ber
Stabt auch noch ber sogenannte Straßenzwang eingeräumt. Es mußten
also alle hanbelsartikel, mit Busnahme von holz, Bausteinen unb von
in Sachsen erbauten Felbfrüchten, sobalb sie ben Kreis berührten, ben
Leipzig kommerziell beherrschte, auf ben „orbentlichen Straßen", b. h.
ben Zollstraßen, nach Leipzig gebracht unb minbestens brei Tage zum
verkauf ausgeboten werben, ehe sie weitergeführt werben burften.
Leipziger Batsreiter patrouillierten beshalb alle Lanbstraßen ber Um-
gegenb ab, um auf bie Fuhrleute zu fahnben, bie ben Straßenzwang
burchbrechen wollten.
Diese verorbnung schlug alle Konkurrenz aus bem Felbe unb
sicherte Leipzig auf gesetzlichem Wege — bas ist bie Hauptsache — bie
Vorherrschaft in Mittelbeutschlanb. Es war ein Busfluß bankbaren
Gebenkens an ben kaiserlichen Gönner, als ihm bie Stabt anläßlich
bes 400 jährigen Meßjubiläums ein Stanbbilb an bem Meßpalast er¬
richtete. — Karl V. erhöhte ben wert jenes Privilegiums noch baburch,
baß er verorbnete, baß bie Straßen burch alle Lanbe bes heiligen Römi¬
schen Reiches zu unb von Leipzigs Märkten unb Nieberlagen durch
keinerlei Sache versperrt, begleichen alle waren unb Güter, so zu
ober von ben bestimmten Märkten gehen, nicht aufgehalten, verhinbert
ober rechtlich arrestiert werben sollen, alles bei vermeibung ber Beichs-
acht unb Bberacht, auch bei pön bes Lanbfriebensbruches unb 50 Mark
lötigen Golbes.
Vas 16. Jahrhunbert warf ber Stabt ein weiteres Glück in ben
Schoß. Bls Herzog Blba hollanb besetzte unb mit Feuer unb Schwert
wütete, flüchtete namentlich aus Bntwerpen eine große Zahl Kauf¬