Full text: Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte (Teil 1)

7. Friedrich Wilhelm III. 181 
allersparsamste eingerichtet. Das entbehrliche Prunkgerät wanderte in 
die Münze. Zahlreiche Domänen wurden verkauft. Die Geldnot des 
Staates gab auch Anlaß zu der 1810 angeordneten Einziehung der 
geistlichen Güter. Die „beschaulichen Orden" fanden dadurch in 
Preußen ihr Ende, während diejenigen, welche sich mit Krankenpflege 
und Unterricht der Jugend befaßten, bestehen blieben. 
Die Erniedrigung Preußens durch den Tilsiter Frieden und die 
diesem folgenden Jahre der Not wurden nach einer Richtung hin für 
das Land zu einer Quelle des Segens. Die furchtbare Heimsuchung 
brachte König und Volk zur Erkenntnis der Schäden des Staatswesens. 
Man sah jetzt ein, daß die vom großen Friedrich und seinem Vater 
geschaffenen Einrichtungen einer zeitgemäßen Neugestaltung bedurften. 
Die Königin Luise schrieb damals ihrem Vater: „Es wird mir 
immer klarer, daß alles so kommen mußte, wie es gekommen ist. 
Die göttliche Vorsehung leitet unverkennbar neue Weltzustände ein, und 
es soll eine andere Ordnung der Dinge werden, da die alte sich überlebt 
hat und als abgelebt in sich zusammenstürzt. Wir sind eingeschlafen 
auf den Lorbeeren Friedrichs des Großen, welcher, der Herr seines 
Jahrhunderts, eine neue Zeit schuf. Wir sind mit derselben nicht fort¬ 
geschritten, und deshalb überflügelte sie uns." Dem Könige Friedrich 
Wilhelm III. gereicht es zu hohem Ruhme, daß er nach Erkenntnis der 
Mängel seines Staates ungesäumt an ihre Abstellung ging. 
Heeresreorganisation. Da durch den Krieg die preußische Armee 
vernichtet worden war, mußte ihre Erneuerung die erste Sorge sein. 
— Das Ersatzwesen wurde völlig umgestaltet. Alles Werben von 
Ausländern hörte nämlich fortan auf, und das Heer bestand nur aus 
ausgehobenen Inländern. Nicht mehr die Furcht vor Strafe, sondern 
der Ehrtrieb sollte nächst der Vaterlandsliebe der Ansporn für den 
Soldaten sein. Alle grausamen und entehrenden Strafen fielen deshalb 
weg; körperliche Züchtigung ist seither im preußischen Heere nur bei 
denen zulässig, die bereits wegen schändlicher Verbrechen in eine 
besondere Strafklafse versetzt worden sind. Die Offiziersstellen wurden 
jedem zugänglich. Der König ordnete über ihre Besetzung Folgendes 
an: „Einen Anspruch auf Offizierstellen sollen von nun an in Friedens¬ 
zeiten nur Kenntnisse und Bildung gewähren, in Kriegszeiten ausgezeichnete 
Tapferkeit und Überblick. Ans der ganzen Nation können daher alle 
Individuen, die diese Eigenschaften besitzen, auf die höchsten Ehrenstellen 
im Militär Anspruch machen. Aller bisher stattgehabte Vorzug des 
Standes hört beim Militär ganz auf, und ein jeder hat, ohne Rücksicht 
auf seine Herkunft, gleiche Rechte und gleiche Pflichten." 
Die von Napoleon festgesetzte Beschränkung des preußischen Heeres 
auf 42000 Mann vermochte nun die Schöpfung einer starken Truppen-
	        
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