— 177 —
Veränderungen in Norddeutschland an, soweit sie nicht das
Königreich Sachsen betreffen. Letzteres zahlt 10 Millionen
Taler Kriegskosten und erklärt sich bereit, dem Norddeutschen
Bunde beizutreten.
c) Der Feldzug der Mainarmee.
Auch im Südwesten Deutschlands nahm der Krieg
einen raschen und glücklichen Verlauf. Nach dem Gefechte
bei Langensalza hatten sämtliche preußische Korps, welche
den Feind im Norden Deutschlands mit Blitzesschnelle nieder-
geworfen hatten, sich unter dem Oberbefehl des Generals
Vogel von Falckenstein als „Mainarmee" vereinigt.
Dieser gegenüber stand links, am obern Main, die bayrische
Armee unter dem Prinzen Karl von Bayern, rechts, am
untern Main, das Bundeskorps (Hessen, Württemberger,
Badenser und Nassauer) unter dem Prinzen Alexander
von Hessen.
Vogel von Falckenstein, der die feindliche Überzahl
durch geschickte Führung und einheitliche Leitung überbot,
zog von Eisenach auf Frankfurt a. M. los und schickte die
Division Gäben den Bayern entgegen. Die Bayern wurden
am 4. Juli bei Dermbach besiegt, sodaß Falckenstein am
7. Juli Fulda besetzen konnte. Am 10. Juli kam es beim
Übergange über die Fränkische Saale zu mehreren Gefechten,
so bei Kissingen und bei Hammelburg, nach denen sich
die Bayern auf das linke Mainufer zurückzogen. Als der
Prinz von Hessen den Mainübergang decken wollte, siegten
die Preußen am 13. Juli bei Laufach und am 14. Juli 14. Juli
bei Aschaffenburg über das vereinigte Bundeskorps. Am
16. Juli abends zog Falckenstein in die Freie Reichsstadt
Frankfurt ein, deren Annexion sofort vollzogen wurde.
An Falckensteins Stelle, der zum Gouverneur von
Böhmen ernannt wurde, übernahm General von Man-
teuffel den Oberbefehl über die Mainarmee. Derselbe
drang nach dem Gefechte von Tauberbischofsheim bis
nach Würzburg vor, dessen Feste Marienburg beschossen
wurde. Schon geriet die Bundesarmee in eine bedenkliche
Lage, als am 2. August der Waffenstillstand verkündigt
wurde. Das Bundesheer löste sich auf, und bald wurde
mit den einzelnen Staaten Friede geschlossen. Dieselben er-
kannten in Separatverträgen zu Berlin (von August bis
Oktober) die im Nikolsburger Frieden festgestellten Be-
dingungen an, mußten Entschädigungen zahlen und kleine
Gebiete an Preußen abtreten.
Werner, Lehrbuch. 12